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Zwischenbilanz nach drei Monaten Schweinepest in Hessen

Veröffentlicht am: 15.09.2024 10:27:19
Kategorie : Schweine

15.09.2024 - Tote Schweine, kilometerlange Zäune als Barriere und Auflagen für Bauern: Nach Wochen ohne neue Befunde in Hausschweinebeständen warnen Politik und Bauern in Hessen drei Monate nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vor verfrühtem Optimismus.

„Nur wenn keine weiteren Hausschweinebestände dazu kommen, wird es möglich, die Sperrzone III nach einer Frist wieder aufzuheben“, teilte der Hessische Bauernverband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Auch beim Landwirtschaftsministerium ist man vorsichtig. „In den letzten zwei Wochen gab es keine ASP-Nachweise außerhalb bekannter Infektionsherde im Wildschweinebereich oder in Hausschweinebeständen.

Der Zeitraum ist aber zu kurz, um die Lage bereits als stabil bezeichnen zu können.» Auch im besonders betroffenen Kreis Groß-Gerau ist man weiter vorsichtig. „Der Fall in Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass es immer wieder zu Einträgen in Hausschweinebeständen kommen kann“, heißt es dort. Dort war im August bei einem Hausschwein das Virus nachgewiesen worden.

In der Sperrzone III gelten neben Auflagen für Bürger zusätzlich Auflagen für Schweine haltende Betriebe. Das Landwirtschaftsministerium hatte kürzlich außerdem Einschränkungen bei der Jagd auf Wildschweine gelockert.

Was ist passiert?

Im Kreis Groß-Gerau war offiziell am 15. Juni der erste Fall von Afrikanischem Schweinepest bestätigt worden. Der Kreis in Südhessen ist bis heute der am stärksten betroffener Kreis. Alle bislang acht von dem Virus betroffenen Schweine haltenden Betriebe liegen hier. Am 8. Juli wurde erstmals in einem schweinehaltendem Betrieb die Seuche nachgewiesen. Zuletzt wurde in Trebur am 30. Juli auf einem Hof das Virus entdeckt. Alle rund 1.800 Tiere mussten dort gekeult werden.

„In den bisher acht betroffenen Schweinebeständen wurden etwa 3.590 Hausschweine und 43 Wildschweine getötet“, heißt es beim Landwirtschaftsministerium. Mit dem Nachweis des Virus und bestätigten Fällen auch in anderen Landkreisen wurden Verfügungen erlassen, die landwirtschaftlichen Betriebe und Bürger in den betroffenen Regionen Regeln auferlegen. Für Schweine ist das Virus fast immer tödlich.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Um die Region mit positiven Befunden der Schweinepest wurden drei Sperrzonen eingerichtet, die weite Teile Südhessens, Teile von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betreffen. Die innerste Zone betrifft die Region mit nachgewiesenen Fällen bei Hausschweinebeständen. Hier gelten die schärfsten Regeln für Landwirte.

Die äußere Region gilt als Pufferzone ohne bisher nachgewiesene Infektionen. In Sperrzonen wurde ein Jagdverbot erlassen, um Wildschweine nicht in noch nicht betroffenen Gebieten zu treiben. Dies wurde kürzlich vom Landwirtschaftsministerium gelockert, nicht zuletzt wegen errichteter mobiler und kilometerlanger, hoher Zäune.

Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) forderte unlängst bei der Bekämpfung der Tierseuche Finanzhilfen des Bundes. Eine Kostenbeteiligung des Bundes liegt nahe, da es sich um ein länderübergreifendes Geschäft handelt. Neben dem Bau von festen Zäunen in einer avisierten Länge von rund 250 Kilometern, um eine Ausbreitung in Nachbarländern zu verhindern, und bereits gebauten rund 190 Kilometern taktischer Elektrozäune, verursachen auch die Suche nach Kadavern hohe Kosten.

Nach Angaben des Bauernverbandes liegen in den Sperrzonen noch zahlreiche Schweine haltende Betriebe. „Nach unseren Informationen sind auf hessischer Seite in Sperrzone III rund 80 Schweinehalter mit noch rund 5.500 Schweinen betroffen sowie in Sperrzone II rund 120 Betriebe mit knapp 20.000 Schweinen.“

Wie geht es den Bauern in den betroffenen Regionen?

Neben der Tierhaltung gibt es auch Einschränkungen bei der Ernte der Felder in den Sperrzonen II und III. Diese führen zwar zu mehr Aufwand und etwas höheren Kosten, sind nach Angaben des Bauernverbandes aber wirtschaftlich tragbar. «Anders sieht es aus bei den Schweinehaltern in den Sperrzonen II und III. Für die Schweinehalter insbesondere in Sperrzone III ist die Lage absolut existenzgefährdend, auch für die, die nicht von einer Keulung betroffen waren.»

Für gekeulte Bestände gibt es zwar eine Zahlung der Tierseuchenkasse, den Bauern fehlt aber die wirtschaftliche Grundlage und für laufende Kosten müssen sie aufkommen. Andere Bauern können ihre Tiere schwerer vermarkten. „Die Betriebe aus Sperrzone II und III dürfen nur zu speziell benannten Schlachthöfen und mit Freigabe durch die Veterinärbehörde liefern“, heißt es beim Bauernverband.

Mitte August wurden rund 800 Tiere aus Sperrzone III zu einem zugelassenen Schlachthof in Schleswig-Holstein gebracht, sodass in den Ställen erst mal wieder Luft geschaffen werden konnte. Allerdings wurden die Schweine nicht aufgrund der anschließend vorgeschriebenen aufwendigen risikominimierenden Behandlung des Fleisches bezahlt. Auch die Transportkosten mussten die Schweinehalter erst mal vorlegen, bekommen Sie aber derzeit über die Tierseuchenkasse erstattet.

Was müssen Bürger beachten?

Für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich. Allerdings gelten auch für sie Einschränkungen, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. So herrscht in der betroffenen häuslichen Leinenpflicht beim Gassigehen, um Wildschweine nicht zu vertreiben.

Der Kreis Groß-Gerau hatte acht Wochen nach Bestätigung des Virus außerdem das «Wegegebot bei allen Freizeitaktivitäten außerhalb der Ortslage - ob es nun Angeln, Pilze sammeln, Rad fahren oder Reiten betrifft». Es geht darum, das Virus nicht über Schuhsohlen, Pfoten oder Gegenstände unabsichtlich weiterzutragen.

Veranstaltungen im Außenbereich müssen nach der Verfügung beim Veterinäramt angemeldet werden. „Wer bei Kontrollen der Ordnungsämter auffällt, muss in puncto Leinenpflicht und Wegegebot mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen, bei einem Verstoß gegen ein Veranstaltungsverbot mit einem Bußgeld ab 1.000 Euro.“

Wie wird das Virus übertragen?

Wie und warum sich das Virus in Hessen ausgebreitet hat, ist unklar. Klar ist, dass es sehr stabil ist. Es kann sich mehrere Tage in Kot, Monate in konserviertem Schinken oder gekühltem Blut und viele Jahre in tiefgefrorenen Schlachtkörpern halten. „Gesicherte Einschleppungswege in den betroffenen Hausschweinehaltungen in Hessen können vermutlich nicht ermittelt werden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Biosicherheitsmaßnahmen grundsätzlich nicht beachtet wurden“, heißt es beim Ministerium.

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