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Wort "Transe" ist ausschließlich abwertend und ein diskriminierendes Schimpfwort
Veröffentlicht am:
18.07.2024 10:06:35
Kategorie :
Allgemein
18.07.2024 - Unterlassungsanspruch bestätigt
Eine klagende Transfrau kann u.a. verlangen, nicht als „Transe“ bezeichnet zu werden. Dem Wort kommt ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu. Der diskriminierende Verletzungsgehalt steht auf einer Stufe mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit verkündeter Entscheidung den vom Landgericht zugesprochenen Unter-lassungsanspruch bestätigt…. .