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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Wie weit reicht die Dokumentationspflicht des Arztes bei Gesprächsziffern?

Veröffentlicht am: 27.09.2024 17:27:47
Kategorie : Allgemein

27.9.2024 – „ Wie umfassend ein Arzt Gesprächsleistungen wie zum Beispiel das problemorientierte ärztlichen Gespräch (GOP 03230 EBM) oder das Gespräch zur differentialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (GOP 35100 EBM) dokumentieren muss, ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht definiert und auch in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Dokumentiert aber der Arzt Gesprächsleistungen fehlerhaft, so kann er sich Honorarrückforderungen ausgesetzt sehen. Der nachfolgende Beitrag gibt Hilfestellung….“ . 

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