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Wie weit reicht die Dokumentationspflicht des Arztes bei Gesprächsziffern?
Veröffentlicht am:
27.09.2024 17:27:47
Kategorie :
Allgemein
27.9.2024 – „ Wie umfassend ein Arzt Gesprächsleistungen wie zum Beispiel das problemorientierte ärztlichen Gespräch (GOP 03230 EBM) oder das Gespräch zur differentialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (GOP 35100 EBM) dokumentieren muss, ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht definiert und auch in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Dokumentiert aber der Arzt Gesprächsleistungen fehlerhaft, so kann er sich Honorarrückforderungen ausgesetzt sehen. Der nachfolgende Beitrag gibt Hilfestellung….“ .