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Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung
Veröffentlicht am:
28.02.2024 16:24:07
Kategorie :
News
, Rinder
28.02.2024 - Die Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) für eine Novelle des Tierschutzgesetzes stoßen insbesondere im Süden weiter auf scharfe Kritik. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung als „völlig überflüssig“. Dieses Vorhaben sei nicht nachvollziehbar angesichts des vor allem bei den anbindehaltenden Milchviehbetrieben erdrutschartigen Rückgangs der Betriebszahlen sowie der Bestrebungen des Lebensmitteleinzelhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten. Zudem wären den Verbänden zufolge nicht nur Milchkuhhaltungen von einem Verbot betroffen, sondern auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe. „Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, heißt es in der Stellungnahme.
Fortführung der Kombihaltung sicherstellen
Neben der Pauschalkritik halten die Verbände die im Entwurf vorgesehene fünfjährige Übergangszeit für viel zu kurz, um notwendige betriebliche Anpassungen vorzunehmen. Verwiesen wird auf die Forderung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, eine Übergangszeit für die Anbindehaltung von mindestens 15 Jahren festzulegen. Sichergestellt werden müsse eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern. Kriterium für Kombibetriebe müsse sein, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei. Darüber hinaus müsse den Landwirten beim Veröden der Hornanlagen weiterhin das etablierte schonende Verfahren mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zu einem optimalen Zeitpunkt ermöglicht werden. Getragen wird die Stellungnahme vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV), dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), dem Bayerischen Bauernverband (BBV), dem Genossenschaftsverband Bayern, dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV), dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg, dem Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft (VBPM) sowie dem Verband der Milcherzeuger Bayern.