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Widerruf der tierärztl. Approbation aufgrund Lagerung +Herausgabe abgelauf. AM
Veröffentlicht am:
04.01.2024 17:43:21
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
Widerruf der tierärztlichen Approbation aufgrund Lagerung und Herausgabe von abgelaufenen und nicht registrierten Arzneimitteln
04.01.2024 - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.04.2020 - 13 A 4112/19
Tierarzt muss Hausapotheke regelmäßig kontrollieren
04.01.2024 - 4112/19 : Die tierärztliche Approbation kann wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn abgelaufene und nicht registrierte Arzneimittel gelagert und herausgegeben werden. Ein Tierarzt muss seine Hausapotheke regelmäßig kontrollieren. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden…. .
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ daher die Berufung nicht zu. Der Widerruf der tierärztlichen Approbation sei rechtmäßig…. .