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Widerruf der Heilpraktikererlaubnis aufgrund Verurteilung wegen Betrugs
Veröffentlicht am:
12.06.2024 17:10:21
Kategorie :
Allgemein
Widerruf der Heilpraktikererlaubnis aufgrund Verurteilung wegen Betrugs und Steuerhinterziehung
12.06.2024 - Verstoß gegen Berufspflichten begründet Unzuverlässigkeit
Die Verurteilung eines Heilpraktikers wegen Betrugs in 127 Fällen und Steuerhinterziehung in 5 Fällen rechtfertigt den Widerruf der Heilpraktikererlaubnis. In den Straftaten ist ein Verstoß gegen Berufspflichten zu sehen und begründet die Unzuverlässigkeit des Heilpraktikers. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2018 wurde ein Heilpraktiker vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Betrugs in 127 Fällen und Steuerhinterziehung in 5 Fällen zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Hintergrund dessen war, dass der Heilpraktiker zusammen mit Patienten in den Jahren 2011 bis 2015 Scheinrechnungen über nicht erbrachte Leistungen erstellt hatte. Im Juni 2019 widerrief die zuständige Behörde die Heilpraktikererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, wogegen sich die Klage des Heilpraktikers richtet. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage ab. Nunmehr beantragte der Kläger die Zulassung der Berufung… .