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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Wenn Tierliebe teuer wird

Veröffentlicht am: 14.02.2024 08:55:47
Kategorie : Allgemein Rss feed , News Rss feed

14.02.2024 - Vor gut einem Jahr gab es eine umfassende Neuerung der Tierärztegebührenordnung (GOT), initiiert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es war die erste Novellierung seit mehr als 20 Jahren und sie hatte es entsprechend in sich. Dies trifft bis heute vor allem Landwirte, aber auch viele Haustierbesitzer sind davon betroffen.

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer (Jurist aus Bochum) beleuchtet die Hintergründe.

Frage an Tobias Klingelhöfer: Warum gibt es überhaupt eine Gebührenordnung für Tierärzte und wieso wurde sie so drastisch verändert?

Gestiegene Praxiskosten, aber auch ein ganz anderer Standard als vor 23 Jahren, als die letzte Anpassung erfolgte, rechtfertigen durchaus eine Anpassung der Gebühren und eine Novellierung der GOT . … .

Wer kommt bei einem gefundenen verletzen Tier für die Rechnung auf?

Tobias Klingelhöfer: Wer ein verletztes Tier findet und zum Tierarzt bringt, muss die Behandlungskosten nicht aus eigener Tasche zahlen. Der behandelnde Tierarzt darf sich an das Fundbüro der Gemeinde/Stadt wenden, die die Kosten übernehmen muss (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 2 K 533/17.KO).

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