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Weiterer Geflügelpest-Fall in Sachsen-Anhalt

Veröffentlicht am: 14.09.2024 10:22:01
Kategorie : Allgemein

14.09.2024  - In Sachsen-Anhalt gibt es einen weiteren bestätigten Fall von Geflügelpest. Ein Verdachtsfall im Tierpark Lützen sei durch das Landesamt für Verbraucherschutz und das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden, teilte der Burgenlandkreis mit.

Das Veterinäramt des Landkreises erließ daraufhin eine sogenannte Aufstallungsanordnung.

Die Anordnung sieht vor, dass alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter von Geflügel in einem Umkreis von drei Kilometern um den Tierpark ihre Tiere ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung halten sollen. Außerdem sind dadurch im gesamten Kreis Ausstellungen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, bis zur Aufhebung der Verordnung verboten.

Bei dem in Lützen infizierten Tier handelt es sich demnach um einen Schwan, der Anfang der Woche von einer Bürgerin in den Tierpark gebracht wurde. Das Tier sei im Tierpark gestorben.

Tiere in Lützen werden getötet

Damit sich das Virus nicht weiter ausbreiten könnte, solle der gesamte Geflügelbestand des Tierparks in Lützen noch heute getötet werden, erklärte der Landkreis im Süden Sachsen-Anhalts. Betroffen sind 109 Tiere – darunter vor allem Nutztiere wie Enten und Hühner, aber auch Nandus. Nachdem die toten Tiere entsorgt und der Park gereinigt und desinfiziert worden sind, muss er für mindestens 21 Tage geschlossen bleiben, so der Landkreis.

In einem Geflügelbestand mit etwa 200 Tieren im Saalekreis war bereits am Donnerstag ein Fall der Geflügelpest offiziell festgestellt worden. Der in den Tierpark gebrachte Schwan stammte aus einem See rund zwei Kilometer von jenem Bestand entfernt. Auch die Tiere dort wurden den Angaben nach alle getötet. Ausgebrochen war die Geflügelpest wohl im nahe gelegenen Wallendorf (Saalekreis). Nach aktuellen Angaben wurden bisher keine weiteren Fälle der Geflügelpest in Sachsen-Anhalt bestätigt.

Vorsicht geboten

Der Saalekreis wies Halterinnen und Halter von Geflügel darauf hin, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. So dürfe Geflügel etwa nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Die Tiere sollten sorgfältig beobachtet werden. Sollten übermäßig viele Tiere sterben oder Krankheitssymptome zeigen, sollte sofort ein Tierarzt geholt werden. Bürgerinnen und Bürger sollten dem Veterinäramt außerdem Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln melden, hieß es.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hoch empfänglich für eine Infektion mit dem Geflügelpest-Erreger. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen die Angaben nach nur wenigen Stunden bis Tagen. Anzeichen der Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss in den Augen und Schnabel oder vermieden oder keine Legeleistung und dünnschalige und verformte Eier. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar.

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