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Weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Hessen
Veröffentlicht am:
30.07.2024 09:59:07
Kategorie :
Schweine
ISN, 30.07.2024 - Die ISN fordert finanzielle Unterstützung für Schweinehalter, die von staatlich auferlegten ASP-Restriktionen betroffen sind
Aufgrund weiterer Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Hessen wurden die Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung zuletzt deutlich ausgeweitet. Somit sind nun drei Bundesländer von Restriktionen betroffen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ländern die Unterstützung des Bundes zugesichert.
ISN: Nicht nur die Länder brauchen Hilfe, sondern auch diejenigen Schweinehalter, die von staatlich auferlegten Restriktionen betroffen sind. Ähnlich wie bei Corona müssen diese Betriebe für wirtschaftliche Schäden vom Bund entschädigt werden. Entsprechende finanzielle Unterstützungen von Seiten des Staates sind rechtlich möglich. Staatliche Beihilfen für Primärerzeuger sind sogar explizit vorgesehen, aber scheinbar politisch nicht gewollt.
Seit Juni ist auch die Mitte Deutschlands von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen. Nachdem in der vergangenen Woche weitere Fälle von ASP im Schwarzwildbestand festgestellt wurden, haben die zuständigen Behörden eine Ausweitung der Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung veranlasst. Aufgrund der geografischen Lage des Ausbruchsgeschehens sind inzwischen Teile von Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von Restriktionen betroffen. Wie das Hessische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegen derzeit rund 150 schweinehaltende Betriebe in den eingerichteten Sperrzonen in Hessen. Hier gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtungen.
Bund verspricht Unterstützung
Angesichts der aktuellen ASP-Lage hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der vergangenen Woche den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen, um Erkenntnisse zu teilen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Im Nachgang sicherte Silvia Bender, Staatssekretärin im BMEL, den betroffenen Bundesländern die Unterstützung durch den Bund zu, beispielsweise bei der Abstimmung der Maßnahmen und Sperrzonen-Gebietskulissen mit der EU. Die Ausbreitung aufzuhalten, ist eine Mammutaufgabe und wichtig für unsere schweinehaltenden Betriebe, so Bender.
Die ISN meint:
Die Unterstützung vom Bund für die Länder ist richtig und wichtig, aber nicht nur die Länder brauchen Hilfe im Krisenfall. Leidtragende sind insbesondere die schweinehaltenden Betriebe, die lediglich in einer Restriktionszone liegen, die im ASP-Fall nach staatlichen Vorgaben eingerichtet werden muss. Anders als ein direkt von einer ASP-Infektion betroffener Betrieb, erhalten sie keine Entschädigung für wirtschaftliche Schäden, sondern müssen selbst vorsorgen. Viele Betriebe leisten bereits heute eine weitreichende Vorsorge durch den Abschluss entsprechender Ertragsschadenversicherungen. Angesichts der immensen Schäden, die durch die staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen bei den betroffenen Schweinehaltern entstehen, reichen aber selbst diese Absicherungsmöglichkeiten nicht aus. Für diese allein privatwirtschaftlich nicht zu schließende Absicherungslücke gilt es, eine Lösung zu finden. Es kann nicht sein, dass ein Schweinebetrieb, der alle Biosicherheitsmaßnahmen einhält, der also nichts falsch gemacht hat und einfach nur in einer Restriktionszone liegt, in eine wirtschaftliche Schieflage oder gar Existenznot kommt, betont ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Es wird immer wieder zu ASP-Einträgen kommen. Das lässt sich insbesondere bei Wildschweinen gar nicht vermeiden. Deshalb haben wir auch schon mehrfach gefordert, dass die Betriebe, die aufgrund von staatlich angeordneten Restriktionsmaßnahmen völlig unverschuldet in eine Krisensituation kommen, von Bund und Ländern finanziell entschädigt werden müssen.
Staack erläutert: Entsprechende finanzielle Unterstützungen von Seiten des Staates für die betroffenen Betriebe sind rechtlich möglich. Staatliche Beihilfen für Primärerzeuger sind sogar explizit vorgesehen. Grundlage hierfür ist die EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01) 'Einkommensverluste aufgrund von Quarantäneauflagen'. Scheinbar ist eine Beihilfe für die Schweinehalter in Deutschland also politisch nicht gewollt. Denn im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie Italien oder Polen, wo es solche staatlichen Hilfsprogramme bereits gibt, hat man in Deutschland die Betriebe in dieser Hinsicht bislang komplett im Stich gelassen. Das muss sich schnellstens ändern! ASP in Hessen: Erster Fall bei Wildschwein im Landkreis Bergstraße – Restriktionszone wird ausgeweitet