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Was versteht man unter Kranzgeld?
Veröffentlicht am:
19.03.2024 18:00:02
Kategorie :
News
19.03.2024 - "Der Heil’ge Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert."
Unter dem Begriff des Kranzgeldes verstand man die Entschädigung, die eine unbescholtene Frau von ihrem Verlobten verlangen konnte, wenn sie auf Grund des Ehe¬versprechens mit ihm Geschlechtsverkehr hatte und er anschließend das Verlöbnis löste. Geregelt war diese Art von Schmerzensgeld in § 1300 BGB. Die Vorschrift trat am 1. Januar 1900 in Kraft und wurde 1998 abgeschafft…. .
Das Amtsgericht Münster entschied im Jahr 1992, dass die Vorschrift wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) verfassungswidrig ist und verneinte daher einen Anspruch auf Kranzgeld (Amtsgericht Münster, Urteil vom 08.12.1992, Az. 50 C 628/92). Die damals zuständige Richterin schrieb damit Rechtsgeschichte. Sie hatte damals über die Klage einer Frau zu entscheiden, die 1000 DM Schmerzensgeld von ihrem Ex verlangte… .