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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Was tun, wenn eine Tierseuche ausbricht?

Veröffentlicht am: 25.02.2025 16:03:59
Kategorie : Allgemein

25.02.2025 - Neben der gesetzlich verankerten Zuständigkeit bei der Schaffung der Infrastruktur für die Entsorgung von Tierkadavern und tierischen Lebensmitteln von Privathaushalten, kommt den Gemeinden auch eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Tierseuchen zu.

 Zwar wurde durch die Novellierung des Tierseuchengesetzes von 1909 mit dem Tiergesundheitsgesetz 2024 die Zuständigkeit des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin als Verbindungsstelle für die Meldung des Verdachts einer anzeigepflichtigen Tierseuche gestrichen, aber die Mitwirkungspflicht bei Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bleibt weiterhin bestehen.

Üblicherweise beschränkt sich diese auf die Verlautbarung von allgemein verbindlichen Verfügungen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung von Kategorie A und B Krankheiten, wie Durchfahrtsbeschränkungen oder Desinfektionsmaßnahmen, aber es könnte auch spezielle Tätigkeiten betreffen.

Kategorisierung der Tierseuchen nach Relevanz

Im neuen Tiergesundheitsgesetz wurde die Kategorisierung der Tierseuchen nach ihrer Relevanz und den zu setzenden Maßnahmen übernommen.

Dies beginnt mit Seuchen der Kategorie E, die lediglich überwacht werden müssen, z.B. das West-Nil-Virus bei Pferden und Vögeln oder das Q-Fieber und die Paratuberkulose bei Wiederkäuern. Hier gibt es keine behördlichen Maßnahmen…. .

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