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Vorsicht vor Geldwäsche: wie sich Privatpersonen ungewollt strafbar machen
Veröffentlicht am:
05.11.2024 17:29:32
Kategorie :
Allgemein
05.11.2024 - Geldwäsche ist ein strafbarer Vorgang, der in der Regel von Kriminellen genutzt wird, um illegal erworbenes Vermögen wieder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und es dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Dieser Prozess soll die Herkunft des Geldes verschleiern, weshalb es durch verschiedene Konten, Firmen und Länder geschleust wird. Gemäß Geldwäschegesetz (GWG) ist dies ein Straftatbestand nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuchs (StGB). Aber auch Privatpersonen können sich ungewollt der Geldwäsche strafbar machen oder von Kriminellen in illegale Transaktionen verwickelt werden… .