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Vorlauf für Tierhaltungslogo hakt auf Bundeslandebene
Veröffentlicht am:
21.07.2024 16:43:13
Kategorie :
Allgemein
21.07.2024 - Bei den Vorbereitungen für das künftige staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch hakt vorerst noch die Umsetzung durch die Länder.
Bis 1. August müssen Schweinemastbetriebe laut Gesetz melden, welche Haltungsform sie in ihren Ställen haben. Wenige Tage vor Ablauf der Frist war vielerorts aber zunächst offen, an welche Stelle die Mitteilung überhaupt zu schicken ist. Laut einer Übersicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung legten bisher Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die jeweils dafür zuständige Behörde fest.
Das Bundesagrarministerium erklärte auf Anfrage, man gehe davon aus, dass die Länder ihren Verpflichtungen nachkommen und das Gesetz rechtzeitig vollziehen. Man appelliere an die Bundesländer, Fragen der Zuständigkeit und des Vollzugs schnellstmöglich zu klären und so Klarheit und Planungssicherheit für Landwirte zu schaffen, sagte ein Sprecher. Um ausreichend Zeit zu geben, sei die Mitteilungsfrist auf 1. August gelegt worden - fast zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Das Gesetz sieht vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse Pflicht wird. Starten soll sie mit Schweinefleisch in den Supermärkten. Es soll ein System mit fünf Kategorien geben, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen.
Es beginnt bei der Haltungsform «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe «Stall+Platz» gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, «Frischluftstall» den Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen noch die Stufen «Auslauf/Weide» und «Bio».
Betriebe erhalten eine Kennnummer
Im ersten Schritt müssen Landwirtschaftsbetriebe bis 1. August ihre Haltungsform an die zuständige Behörde ihres Landes melden. Sie erhalten dann eine Kennnummer, die für ihr Fleisch in der weiteren Lieferkette bis zum Supermarkt gilt. Das staatliche Logo soll als nächstes auch auf Gaststätten und Kantinen ausgedehnt werden.
Im Supermarkt gibt es zu den Lebensbedingungen von Tieren schon seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten mit dem Aufdruck «Haltungsform». Sie umfasst Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel.