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Verwaltungsgericht Aachen: keine Entschädigungszahlung nach Rindertötung
Veröffentlicht am:
10.02.2025 09:27:07
Kategorie :
Allgemein
Verwaltungsgericht Aachen: keine Entschädigungszahlung nach behördlich angeordneter Rindertötung
10.02.2025 - Ein Landwirt, dem die Städteregion Aachen als Tierschutzbehörde im Jahr 2019 nach amtlicher Feststellung eines überwiegend positiven BHV1 Befunds (Rinderherpes) aufgegeben hatte, nahezu seinen gesamten Rinderbestand tierschutzgerecht töten zu lassen, bekommt keine Entschädigung für die getöteten Tiere.
in #Landwirt, dem die Städteregion Aachen als Tierschutzbehörde im Jahr 2019 nach amtlicher Feststellung eines überwiegend positiven BHV1 Befunds (Rinderherpes) aufgegeben hatte, nahezu seinen gesamten Rinderbestand tierschutzgerecht töten zu lassen, bekommt keine Entschädigung für die getöteten Tiere. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen nunmehr entschieden… .