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Verteidigung bei Unfallflucht – auf die Argumente kommt es an!
Veröffentlicht am:
02.09.2024 11:16:45
Kategorie :
Allgemein
02.09.2024 - Unfallflucht ist nicht Unfallflucht. Strafbar macht sich jeder, der nicht an der Unfallstelle bleibt. Ja auch der Fußgänger, Mitfahrer, Fahrradfahrer und zum Beispiel der Ausführende eines tobenden Hundes, auch ein Reiter oder derjenige, der einen Einkaufswagen schiebt.
Dem Täter der Unfallflucht nach Paragraph 142 StGB droht des Weiteren die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 69 Abs. 2 Nummer 3 StGB. … .