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Veröffentlichung der Abgabemengen von Antibiotika in der Tiermedizin
Veröffentlicht am:
03.08.2024 09:45:06
Kategorie :
Allgemein
02.08.2024 Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Zusätzlich werden erstmalig im Erfassungsjahr 2023 die Abgabemengen von antibiotischen Tierarzneimitteln gemäß § 45 Abs. 6 Tierarzneimittelgesetz auch für einen erweiterten Empfängerkreis wie. z.B. Apotheken mitgeteilt. Die jährliche Erfassung und anschließende Auswertung der Daten erfolgt über das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR), welches seit Januar 2022 in den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übergegangen ist.
Die Veröffentlichung erfolgt in Form von Pressemitteilungen auf der Homepage des BVL sowie auf der des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zudem wird ans das BMEL ein detaillierter Bericht übermittelt und dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestags vorgelegt. Weiterhin werden die Daten jährlich detailliert im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht.
Im Jahr 2024 werden die Veröffentlichungen aufgrund der neuen Anforderungen an die Datenformate infolge der EU-weiten Harmonisierung etwa zwei Monate verzögert erfolgen. Die diesjährige Verschiebung der nationalen Berichterstattung ist notwendig, damit das BVL seine erstmaligen Berichtspflichten gegenüber der EMA, die mit einmaligem Umstellungsaufwand – u.a. auf das neu entwickelte ASU Datenformat für das BVL bei der Datenauswertung – verbunden sind, fristgerecht erfüllen kann.