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Verfassungsbeschwerde: Vollspaltenböden bei Rindern abgeschaffen
Veröffentlicht am:
04.12.2024 08:09:09
Kategorie :
Rinder
04.12.2024 - Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „VfGH-Beschwerde soll Tierwohl heben, neues Fördermodell soll Betriebe mit Bio-Haltung finanziell absichern“
Mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde für ein rasches Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ist dem Burgenland vergangenes Jahr ein großer Erfolg für den Tierschutz gelungen. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil geht den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und möchte nun, ebenso über den Verfassungsgerichtshof, ein Verbot von Vollspaltenböden in der Rinderhaltung erwirken. Angekündigt hat der Landeshauptmann die VfGH-Beschwerde im Rahmen einer Pressekonferenz vor rund einem Monat, heute, Dienstag, wurde sie in der Regierungssitzung beschlossen. Derzeit ist nur die Haltung von gewissen Rindern auf Vollspaltenböden verboten, während sie etwa für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, erlaubt ist. „Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der sich aktuell auch intensiv mit Fragen der Situation heimischer Biobetriebe auseinandersetzt. Diese leiden in vielen Fällen unter der Streichung der Mutterkuhprämie durch den Bund.