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Verbot der Minischweinehaltung im Wohngebiet
Veröffentlicht am:
08.10.2024 16:01:20
Kategorie :
Schweine
08.10.2024 - Das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 5 K 427/24.NW) entschied, dass die Haltung von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig ist.
Ein Ehepaar aus Haßloch hielt seit 2022 Minischweine auf seinem Grundstück, welches in einem allgemeinen Wohngebiet liegt. Nachdem Nachbarn Beschwerden über die Tiere geäußert hatten, forderte der Landkreis Bad Dürkheim im November 2023 die Entfernung der Schweine. Die Kläger argumentierten, dass es sich bei den Tieren um Minischweine handele, die zu den gebietsverträglichen Kleintieren zählen würden. Zudem habe das Veterinäramt die hygienischen Zustände als vorbildlich bezeichnet…. .