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Unzulässiges Halten nur eines Hahns im allgemeinen Wohngebiet
Veröffentlicht am:
04.10.2024 18:52:57
Kategorie :
Allgemein
04.10.2024 - Vorliegen von unzumutbaren Störungen durch Hahnenschrei
Das Halten nur eines Hahns in einem allgemeinen Wohngebiet kann wegen Vorliegens von unzumutbaren Störungen durch das Hahnenkrähen unzulässig sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden…. .