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Tierärztliche Seminare

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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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Unstimmigkeiten im geplanten Entlastungspaket für Landwirtschaft

Veröffentlicht am: 14.06.2024 19:58:16
Kategorie : Allgemein Rss feed

14.06.2024 - Das von der Bundesregierung angekündigte Entlastungspaket für die Landwirtschaft sorgt weiterhin für Diskussionen innerhalb der Koalitionsfraktionen. Trotz dieser Unstimmigkeiten beginnen sich die Details des Pakets allmählich zu konkretisieren. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nannte in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch die steuerliche Gewinnglättung als einen wesentlichen Bestandteil des Pakets. Hingegen wird die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage aufgrund der angespannten Haushaltslage und des Finanzierungsvorbehalts des Bundesfinanzministers nicht umgesetzt.

Ein zentrales Element des Entlastungspakets ist der Abbau von Bürokratie. Minister Özdemir betonte, dass hier nun verstärkt Maßnahmen ergriffen würden. Er hob hervor, dass er weiterhin an dem Ziel festhalte, eine neue Öko-Regelung für intensiv wirtschaftende Milchviehbetriebe mit Weidehaltung einzuführen. Auch wenn darüber innerhalb der Koalition noch Diskussionsbedarf besteht, ebenso wie über die notwendige Erhöhung des Budgets für Öko-Regelungen auf Kosten der Basisprämie.

Keine konkreten Angaben machte Özdemir zu möglichen Änderungen im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOlk). Hier strebt die Regierung Maßnahmen zur Stärkung der Landwirtschaft innerhalb der Wertschöpfungskette an.

Mit Nachdruck verteidigte der Grünen-Politiker den Entwurf der Bundesregierung für die Novelle des Tierschutzgesetzes. Er betonte, dass man damit umfassende Verbesserungen im Tierschutz erreichen wolle. „Die Bundesregierung setzt um, was früher versprochen, aber nicht gehalten wurde,“ sagte Özdemir. Die vorgesehenen Verschärfungen im Tierschutzgesetz hält er für vertretbar, insbesondere da „großzügige Übergangsfristen“ vorgesehen seien. Er machte jedoch deutlich, dass Tierschutz nicht kostenlos sei. Der Minister bezifferte die einmaligen Kosten zur Umsetzung der Regelungen auf 900 Millionen Euro, während die jährlichen Kosten bei 106,5 Millionen Euro liegen würden.

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