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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Unionsländer fordern praxisgerechtes Tierschutzgesetz

Veröffentlicht am: 26.06.2024 10:45:00
Kategorie : Allgemein

26.06.2024 - Die Unionsländer verlangen vom Bund eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, das weniger bürokratische Hürden aufweist und praxisnäher gestaltet ist. Der Agrarausschuss des Bundesrates musste in einer Sondersitzung über 100 Änderungsanträge der Länder bearbeiten, was aus Sicht der Unionsminister die erheblichen Mängel der aktuellen Gesetzesvorlage deutlich macht. Diese lehnen die Gesetzesvorlage in ihrer jetzigen Form ab. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) äußert scharfe Kritik an Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne). Entgegen seinen öffentlichen Bekundungen zeige er kein Interesse an einem breiten Konsens. Vorschläge der Länder würden ignoriert, was laut Kaniber darauf hindeutet, dass es vor allem um die Durchsetzung grüner Ideologie in der Landwirtschaftspolitik gehe. Sie wirft der Ampelkoalition vor, dass es ihr nicht um gute Lösungen für das Tierwohl und die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe gehe. Das bayerische Landwirtschaftsministerium warnt davor, dass viele der rund 10.000 Betriebe, die Rinder ganzjährig in Anbindehaltung oder in Kombination mit Sommerweide halten, aufgeben müssten, da sie keine Möglichkeit haben, ihren Tieren Weidegang oder Auslauf außerhalb der Weidezeit zu bieten. Bayern sieht darin eine gezielte Provokation der Bundesregierung, die zu einer historisch beispiellosen Aufgabe von Betrieben führen könnte. Bayern strebt an, das geplante gesetzliche Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verhindern. Stattdessen soll die Kombinationshaltung nach bayerischer Definition beibehalten werden, die 120 Tage freie Bewegung im Jahr vorsieht, zum Beispiel durch Sommerweide oder Almwirtschaft…. .

Lesen Sie hier den gesamten Bericht 

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