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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: das sollten Sie wissen
Veröffentlicht am:
09.04.2024 09:25:48
Kategorie :
News
09.04.2024 - Fahrerflucht, auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, ist eine Straftat. Wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne zuvor die nötigen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, ist dies nach § 142 StGB strafbar. So will der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Interessen von Unfallgeschädigten schützen. Denn die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Verursacher des Unfalles bekannt ist.
Wann liegt eine Fahrerflucht vor?
Damit der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB erfüllt ist, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein… .