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Unberechtigte Versagung der Hundehaltung begründet Recht fristlosen Kündigung
Veröffentlicht am:
12.02.2024 17:04:36
Kategorie :
Allgemein
, News
12.02.2024 - Kein einseitiger Widerruf einer einmal erteilten Haltungserlaubnis
Versagt ein Vermieter zu Unrecht die Genehmigung einer Hundehaltung, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos zu kündigen. Zudem darf der Vermieter eine einmal erteilte Haltungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden…. .