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Umwidmungsverbot für Colistin
Veröffentlicht am:
28.09.2024 12:21:02
Kategorie :
Allgemein
28.09.2024 - Die Länderkammer hat die neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken abgesegnet. Somit dürfen colistinhaltige Antibiotika nicht länger umgewidmet werden. Das BMEL reagiert damit auf einen breiten und zum Teil missbräuchlichen Einsatz in der Geflügelmast. Die Forderung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte, bei der Verordnung auf zusätzliche bürokratische Lasten zu verzichten, hat teilweise Erfolg.
Der Bundesrat hat am Freitag (27.9.) der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Die TÄHAV enthält ein Umwidmungsverbot für colistinhaltige Antibiotika. Colistin, das auch für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung ist, wird nach BMEL-Angaben vor allem in der Geflügelmast breit und teilweise in einer Weise eingesetzt, die nicht der Zulassung entspricht.
Mit der Neufassung der TÄHAV werden auch die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln.
Die Empfehlung des Agrarausschusses, die Angaben „Diagnose“ und „Chargennummer“ eines Arzneimittels zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln aufzuführen, bekam in der Plenarsitzung der Länderkammer keine Mehrheit.
Der Bundesrat übernahm die Ausschussempfehlung, einen Hinweis auf der tierärztlichen Verschreibung zu geben, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll… .