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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Veröffentlicht am: 15.05.2024 13:07:00
Kategorie : Allgemein Rss feed , News Rss feed

15.05.2024 - Die Bundesregierung hat keine Pläne dazu, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) bundeseinheitlich umzusetzen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/11278) auf eine Kleine Anfrage (20/11120) der Gruppe Die Linke.

Das Gesetz enthalte keine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen. Der Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sei daher rechtlich nicht möglich und „wird darüber hinaus auch nicht als erforderlich erachtet“, heißt es in der Antwort. Der Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes obliege den zuständigen Behörden der Länder. Sollten seitens der Länder Auslegungsfragen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herangetragen werden, werde es die Länder entsprechend unterstützen.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist am 24. August 2023 in Kraft getreten. Es gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch, soll aber Ankündigungen des Bundes zufolge um den Bereich Gastronomie sowie verarbeitete Produkte ergänzt werden. Danach sollen weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege folgen.

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