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Umgang mit aktuellem Tierseuchengeschehen in Biobetrieben
Veröffentlicht am:
12.12.2024 16:09:58
Kategorie :
Allgemein
12.12.2024 - Grundsätzlich gelten für die biologische und für die konventionelle Produktion in Bezug auf die derzeit aktuellen Tierseuchen Blauzungenvirus (BTV) und Geflügelpest (HPAI) dieselben Vorgaben hinsichtlich Seuchenbekämpfung und -vorbeugung (Impfempfehlung bei BTV, regionale Stallpflicht bei HPAI) sowie Verbringungsbestimmungen.
Für die biologische Produktion gilt außerdem:
• Sofern zur Tierbehandlung chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel (inkl. Antibiotika) zum Einsatz kommen, ist die doppelte gesetzliche Wartezeit zu beachten. Dies gilt auch für alle derzeit eingesetzten Repellentien und pour-on Präparate zur Bekämpfung des BTV.
• Impfungen (gegen BTV) sind von der Verdoppelung der Wartezeit ausgenommen; es gilt die gesetzliche Wartezeit.
Ein Verbringen von Bio-Tieren während der Dauer der doppelten Wartezeit zum Zwecke der weiteren Lebendnutzung (d.h. die Tiere werden weder geschlachtet noch der Lebensmittelgewinnung zugeführt) ist generell möglich. Dabei ist zu beachten, dass in den Begleitpapieren Beginn und Dauer der Wartezeit angegeben sind.
Aktuelle Informationen finden Sie hier:
• Blauzungenkrankheit, Bluetongue - AGES
• Vogelgrippe - AGES