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Umbau Nutztierhaltung: Förderung „laufende Mehrkosten“ mit hohen Hürden
Veröffentlicht am:
21.03.2024 16:30:15
Kategorie :
Allgemein
, News
21.03.2024 - Frühestens ab dem 1. April 2024 können Landwirte Förderanträge für die laufenden Mehrkosten umgebauter (Tierwohl)Ställe beantragen – aber die Hürden sind hoch.
Die Antragsphase zur Förderung „laufende Mehrkosten“ im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung startet am 1. April und damit einen Monat nach der Investitionsförderung.
Im ersten Schritt können sich aber nur Organisationen und Kontrollsysteme anerkennen lassen. Erst danach können schweinehaltende Betriebe mit höheren Haltungsanforderungen die Förderung der laufenden Mehrkosten beantragen… .