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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Übernahme tierärztl. Beratungskosten durch die Tierseuchenkasse zur Biosecurity

Veröffentlicht am: 15.09.2024 17:15:20
Kategorie : News , Schweine

15.09.2024 - Landwirte können, auf deren Antrag hin, eine Beihilfe für teilweise Übernahme der Beratungskosten durch den praktizierenden Hoftierarzt bzw. des Schweine-TGD für die Biosicherheit und Hygiene zur Prävention des Eintrages und der Verbreitung von Tierseuchen stellen. Die zweimalige tierärztliche Fachberatung innerhalb von 3 Monaten wird dabei bezuschusst.

Diese tierärztliche Beratung wird mit der entsprechenden HIT-Nummer des Betriebes abgerechnet, wobei der LW diesen Antrag selbst stellen muss.

Dazu liest man auf der Seite der Landwirtschaftskammer:

"NEU: Beihilfe zur Biosicherheitsberatung in schweinehaltenden Betrieben

Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten für eine Biosicherheitsberatung in schweinehaltenden Betrieben. Bezuschusst wird die zweimalige tierärztliche Fachberatung innerhalb von 3 Monaten für Biosicherheit und Hygiene zur Prävention des Eintrages und der Verbreitung von Tierseuchen.

Umfang dieser Beihilfe ist die teilweise Übernahme der Beratungskosten durch einen praktizierenden Hoftierarzt oder durch einen Mitarbeiter des Schweinegesundheits-dienstes der Landwirtschaftskammer NRW. Die Beratungsleistung umfasst zwei Beratungseinheiten die jeweils mit maximal 240 € je Beratungseinheit bezuschusst werden.

Zur Beantragung der Beihilfe müssen Sie vor Inanspruchnahme der Beratungsleistung den entsprechenden Antrag bei der Tierseuchenkasse NRW einreichen.

Den Tierhalterantrag finden Sie hier:

Beihilfeantrag Beratungsleistung in schweinehaltenden Betrieben  

Forderungsnachweis Beratungsleistung Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie und der von Ihnen im Antrag angegebene Tierarzt über die Zusage der Beihilfe informiert.

Der Tierarzt kann jetzt mit Ihnen die Erstberatung durchführen. Die Beratungsinhalte werden dabei für Sie in einem Dokument festgehalten. In einem Abstand von maximal drei Monaten erfolgt eine Evaluationsberatung.

Einmalig werden außerdem in Absprache mit dem beratenden Tierarzt die Kosten für eine Beratung zu baulichen Maßnahmen durch die Landwirtschaftskammer NRW übernommen. Diese Beratungskosten für max. zwei Stunden werden zwischen Landwirtschaftskammer NRW und der Tierseuchenkasse abgerechnet.

Die Beratungsleistung ist zu dokumentieren. Hierzu können folgende Dokumente verwendet werden:

1. die Dokumente der Risikoampel Universität Vechta

Sofern diese Dokumente verwendet werden sind sie mindestens über die Dokumentation der Beratung zur Kadaverlagerung und -entsorgung zu ergänzen.

oder

2. die Dokumente/Checklisten zum Biossicherheitskonzept (Managementplan und Checklisten) der Tierseuchenkasse Niedersachsen.

Die Checklisten können auf der Homepage der Tierseuchenkasse Niedersachsen heruntergeladen werden.

oder

3. die „Checkliste Biosicherheit zur freiwilligen Vorbereitung auf ASP“ des LANUV

Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP

Nach der erfolgten Beratung kann der Tierarzt einen Forderungsnachweis an die Tierseuchenkasse stellen und die Beratungskosten anteilig abrechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass entstandene Kosten, die die Beihilfehöhe von 240 € je Beratungseinheit überschreiten, durch den Tierhalter zu tragen sind.

Die erstellten Dokumente sind im Rahmen der Beihilfe weder bei der Tierseuchenkasse noch beim zuständigen Veterinäramt vorzulegen, können jedoch als Grundlage für die notwendige Dokumentation nach Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 bei Ausbruch der ASP in Hausschweinebeständen in NRW bzw. in grenznahen Regionen, sofern die Restriktionszonen NRW betreffen, verwendet werden.

Sollten innerhalb von drei Monaten nicht beide Beratungstermine wahrgenommen werden, ist die Tierseuchenkasse berechtigt die bereits gewährten Beihilfen vom Tierhalter zurückzufordern.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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