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Tote Wildschweine gefunden: Erneuter ASP-Ausbruch in Brandenburg
Veröffentlicht am:
07.09.2024 16:33:47
Kategorie :
Schweine
07.09.2024 - In der Uckermark sind 20 tote Wildschweine gefunden worden. Die ASP wurde amtlich nachgewiesen. Was es nun zu beachten gilt.
Aufgrund von 20 ASP-Fällen innerhalb kürzester Zeit im Landkreis Uckermark haben die Behörden nun die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 20.09.2021, mit letzten Änderungen am 07.08.2024, ergänzt. Die ASP wurde im Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II amtlich festgestellt. Dieses befindet sich innerhalb der ASP-Abwehrzäune zwischen der Schwedter Querfahrt in nördlicher und dem Querdeich Stützkow in südlicher Ausdehnung.
Jagdverbot erteilt
Um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern, sie in der Schwarzwildpopulation einzudämmen sowie ein Übergreifen auf Hausschweinbestände zu verhindern, hat der Landkreis folgende Verbote festgelegt:
• Das Betreten des Waldes oder der offenen Landschaft sowie jeglicher Fahrzeugverkehr in und aus dem Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II sind verboten. Dies gilt auch für Angler
• Der Personenverkehr in diesem Gebiet ist nicht gestattet. Dieses Verbot schließt das Führen und Reiten von Pferden ein
• grundsätzliches Jagdverbot
• Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit Ausnahme von Weidehaltungen (außer Schweinen)
• Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen
Von den Verboten ausgenommen sind:
• das Befahren und Betreten des „Teilgebietes Polder A/B“ aufgrund von Gefahr in Verzug,
• der reguläre Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen,
• durch vom Gesundheits- und Veterinäramt freigegebene Wege und Flächen,
• durch vom Gesundheits- und Veterinäramt beauftragte Personen mit Befahrungsschein.
Die Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung samt Karte über den genauen Verlauf ist unter www.uckermark.de/asp nachzulesen. Zudem wird sie in den regionalen Tageszeitungen im Landkreis Uckermark veröffentlicht.