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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Tote Wildschweine gefunden: Erneuter ASP-Ausbruch in Brandenburg

Veröffentlicht am: 07.09.2024 16:33:47
Kategorie : Schweine

07.09.2024 - In der Uckermark sind 20 tote Wildschweine gefunden worden. Die ASP wurde amtlich nachgewiesen. Was es nun zu beachten gilt.

Aufgrund von 20 ASP-Fällen innerhalb kürzester Zeit im Landkreis Uckermark haben die Behörden nun die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 20.09.2021, mit letzten Änderungen am 07.08.2024, ergänzt. Die ASP wurde im Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II amtlich festgestellt. Dieses befindet sich innerhalb der ASP-Abwehrzäune zwischen der Schwedter Querfahrt in nördlicher und dem Querdeich Stützkow in südlicher Ausdehnung.

Jagdverbot erteilt

Um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern, sie in der Schwarzwildpopulation einzudämmen sowie ein Übergreifen auf Hausschweinbestände zu verhindern, hat der Landkreis folgende Verbote festgelegt:

Das Betreten des Waldes oder der offenen Landschaft sowie jeglicher                                Fahrzeugverkehr in und aus dem Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II sind                      verboten. Dies gilt auch für Angler

Der Personenverkehr in diesem Gebiet ist nicht gestattet. Dieses Verbot schließt das           Führen und Reiten von Pferden ein

grundsätzliches Jagdverbot

Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit Ausnahme von Weidehaltungen (außer                Schweinen)

Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen

Von den Verboten ausgenommen sind:

das Befahren und Betreten des „Teilgebietes Polder A/B“ aufgrund von Gefahr in                  Verzug,

der reguläre Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen,

durch vom Gesundheits- und Veterinäramt freigegebene Wege und Flächen,

durch vom Gesundheits- und Veterinäramt beauftragte Personen mit                                  Befahrungsschein.

Die Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung samt Karte über den genauen Verlauf ist unter www.uckermark.de/asp nachzulesen. Zudem wird sie in den regionalen Tageszeitungen im Landkreis Uckermark veröffentlicht.

 Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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