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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Tierseuchenrecht – Entlastung für bayerische Rinderhalter

Veröffentlicht am: 14.03.2024 16:36:56
Kategorie : Rinder

14.03.2024 - Ende Januar hatte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bereits die Häufigkeit von Monitoringuntersuchungen auf Tierseuchen in Rinderhaltungen verringert. Nun wurde durch den Ressortchef die Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) ausgesetzt. „Wir wollen in Bayern weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohem Tiergesundheitsniveau“, erklärte Glauber dazu am Mittwoch (6.2.) in München. Die Landwirte im Freistaat würden an den Stellen entlastet, an denen dies möglich sei. „Dabei halten wir uns konsequent an das EU-Tiergesundheitsrecht und setzen auf die Eigenverantwortung der Landwirtschaft“, betonte der Minister. Das sehr hohe Tiergesundheitsniveau in Bayern werde dabei nicht angetastet. Nach Auffassung des Umweltressorts sind die nationalen Vorschriften der RindSalmV nicht mit dem EU-Tiergesundheitsrecht vereinbar.

Maßnahmen widersprechen EU-Recht

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ist dem Ministerium zufolge in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rinder-Salmonellose hierzulande kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder darstellt. Dennoch sieht das nationale Tierseuchenrecht Bekämpfungsmaßnahmen in der RindSalmV vor. Diese können bei längerfristigen Betriebssperren zu deutlichen wirtschaftlichen Verlusten infolge von Vermarktungseinschränkungen führen. Im EU-Tiergesundheitsrecht ist die Salmonellose der Rinder laut dem bayerischen Umweltressort aber nicht gelistet und demzufolge auf EU-Ebene auch keine staatlichen Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung festgelegt. Nationale Maßnahmen seien in diesen Fällen nur dann EU-rechtskonform, wenn eine Seuche ein erhebliches Risiko für die Gesundheit gehaltener Landtiere darstelle. „Dies ist nach der Stellungnahme des FLI nicht der Fall“, erklärte das Ministerium. Die Anwendung des nationalen Rechts führe deshalb zu Nachteilen für die heimische Landwirtschaft sowie Wettbewerbsverzerrungen und sei nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.

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