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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Tierseuchenkasse: Jetzt Tierzahlen melden

Veröffentlicht am: 09.01.2025 16:20:22
Kategorie : Allgemein

 09.01.2025- Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de.

Die Tierseuchenkasse NRW weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und -halter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar oder der Jahreshöchstbesatz.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Halterinnen und Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen (auch Ableger) müssen den Jahreshöchstbesatz melden.

Pferde- und Gehegewildhalterinnen und -halter müssen eine Stichtagsmeldung zum 1. Januar abgeben. Bei Kameliden ist keine jährliche Tierzahlmeldung erforderlich, es muss nur eine Erstanmeldung erfolgen.

Eine Nachmeldung für Halterinnen und Halter von Pferden und Gehegewild mit mehr als 50 Tieren zum 15. Februar ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 1. Januar um mehr als 10 % erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW zu richten.

Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden. Weitere Informationen gibt es unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und Tierhaltern zu erheben, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

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