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Tierseuchenkasse: Halter müssen Anzahl ihrer Tiere melden
Veröffentlicht am:
04.01.2025 09:28:22
Kategorie :
Allgemein
04.01.2025 - Tierhalter müssen im Januar ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse melden. Damit soll die Bekämpfung von Tierseuchen vereinfacht werden.
Im Januar wird für alle Tierhalter im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin wieder die Tierzahlmeldung fällig. Wer Schweine, Geflügel, Rinder, Pferde, Esel, Schafe, Ziegen oder Gehegewild hält, hat noch bis zum 15. Januar Zeit, die aktuelle Anzahl seiner Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden.
Anzeige-Pflicht nach Viehverkehrsordnung
Geregelt ist die grundsätzliche Anzeige-Pflicht für Tierhalter in der Viehverkehrsverordnung. Demnach muss jeder, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, diese einmalig beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung melden. Die Adresse lautet Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Garnisonsstraße 1 in 19288 Ludwigslust, Telefon 03871 722 3922 oder -3921 …. .