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Tierschutzorganisation Peta: „Es gibt auch bei Tieren kein Recht auf Mord“
Veröffentlicht am:
11.03.2025 16:15:14
Kategorie :
Allgemein
Der Justiziar von Peta, Krishna Singh, argumentiert, dass die Fleischindustrie gegen geltendes Recht verstößt und deshalb vor Gericht verurteilt werden muss
11.03.2025 - Krishna Singh arbeitet gerade im Homeoffice, weil er sich nebenbei um seinen kranken Kater kümmern muss. Auch sonst liegt dem Juristen das Tierwohl am Herzen, er arbeitet seit 2013 bei Deutschlands größter Tierschutzorganisation Peta. Die versucht gerade, in einer neuen Kampagne das Töten von Tieren in der Massentierhaltung mit juristischen Mitteln in Frage zu stellen.
der Freitag: Sie haben Deutschlands größte Fleischbetriebe verklagt. Warum?
Krishna Singh: Grundlage unserer Strafanzeigen ist das deutsche Tierschutzgesetz. Unter Paragraf 17, Nummer 1 heißt es: Die Tötung von Wirbeltieren ist strafbar.
Aber es werden doch tagtäglich Tiere getötet?
Das Gesetz besagt, Tiertötungen sind nur dann gerechtfertigt, wenn es einen vernünftigen Grund gibt. Wenn der nicht vorliegt, handelt es sich um eine strafbare Handlung, die mit Geld und auch mit Freiheitsstrafen verfolgt werden kann.
Tiere zu töten, um sie zu essen, ist unvernünftig?
Das haben wir juristisch eingehend geprüft. Und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das aus ganz vielen Gründen kein vernünftiger Grund ist und deswegen die Rechtfertigung nicht greift. Aus unserer Sicht gibt es ein klares Regel- und Ausnahmeverhältnis: Die Regel ist, Tiere zu töten, ist strafbar. Die Ausnahme sind Gründe, die wirklich vernünftig sein müssen. Das ist nur der Fall, wenn es ein vitales Erhaltungsinteresse des Menschen gibt, dass das Interesse des Tieres, am Leben zu bleiben, überwiegt. Es gibt also eine Rechtfertigungsebene, die entscheidet, ob eine Tiertötung strafbar ist oder nicht… .