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Tierschutznovelle erntet Kritik von allen Seiten

Veröffentlicht am: 27.05.2024 17:10:05
Kategorie : Allgemein Rss feed , Wichtige News Rss feed

27.05.2024  - Nachdem die Novelle des Tierschutzgesetzes überraschend nicht auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch (21.5.) gekommen war, hat das Kabinett die Vorlage am Freitag (24.5.) doch noch im Umlaufverfahren beschlossen.

Damit kann der Entwurf noch wie geplant vor der Sommerpause in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für Anfang Juli vorgesehen. Die Bundesregierung bleibt bei ihrem grundsätzlichen Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder innerhalb von zehn Jahren. Die sogenannte „Kombihaltung“ soll für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben.

Untersagt werden sollen auch das betäubungslose Veröden der Hornanlagen von Kälbern und das Schwänzekupieren von Lämmern. Für das Kupieren der Schwänze von Ferkeln sollen die Vorgaben konkretisiert werden. Auf Schlachthöfen soll in tierschutzrelevanten Bereichen eine Pflicht für Videoaufzeichnungen eingeführt werden. Sowohl aus den Reihen der Landwirtschaft als auch von Tierschützern hagelte es Kritik.

Staatsziel Tierschutz

Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Seit 20 Jahren sei Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. „Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht“, betonte der Grünen-Politiker.

Gleichzeitig gebe es jedoch beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite, die es abzustellen gelte. Neben der landwirtschaftlichen Tierhaltung betreffen die Neuregelungen auch die Haltung von Heimtieren, den Online-Handel, die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen sowie Versuchstiere.

Ambitioniertestes Vorhaben seit Langem

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Dr. Zoe Mayer bezeichneten die Novelle als „das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte“. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere sei nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klaffe.

Für die SPD sind deren Tierschutzbeauftragte Anke Hennig zufolge das Ende der Anbindehaltung und das Ende von Qualzuchten politische Prämissen bei der Novelle des Tierschutzgesetzes. Hennig begrüßte, dass man nun endlich in ein konstruktives parlamentarisches Verfahren einsteigen könne. An dessen Ende müssten für die SPD-Fraktion substanzielle Verbesserungen für die Nutz- und Heimtiere und andere Tiere stehen.

Negative Folgen für die Landwirtschaft

Kritisch zur Regierungsvorlage äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. „Wir lehnen den Gesetzentwurf in dieser Form ab“, erklärte Stegmann gegenüber AGRA Europe. Die vorgesehenen Änderungen hätten spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft. Sie bedeuteten mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter.

In der Folge werde die landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Nach Auffassung der Union müsse die Weiterentwicklung des Tierschutzes „nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes“ erfolgen. Das habe die Bundesregierung versäumt.

Handwerklich schlecht

Die Vorschläge der Bundesregierung seien „wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig“, stellte der Veredlungspräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Hubertus Beringmeier, fest. Im Bereich der Schweinehaltung diene dieses Gesetz nicht dem Tierschutz, sondern fördere Tierleid. „Dass Verletzungen bei Tieren hingenommen werden sollen, ist für uns nicht akzeptabel“, betonte Beringmeier mit Bezug auf die Regelungen zum Kupierverzicht für Ringelschwänze.

Ausgerechnet jetzt würden den Landwirten mit dieser Novelle weitere nationale Sonderwege und bürokratische Lasten ohne Zusatznutzen für den Tierschutz aufgebürdet. Das stehe im deutlichen Widerspruch zu Ankündigungen von Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirte. Beringmeier hofft, dass im Bundestag noch vernünftige Lösungen gefunden werden.

„Realitätsfern und doppelzüngig“

Verärgert zeigte sich der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN), Dr. Torsten Staack. Es sei „geradezu unerträglich, wie realitätsfern und doppelzüngig man in Berlin agiert“. Auf der einen Seite verspreche man Entbürokratisierung und dass man die Betriebe nicht überfordern wolle. Auf der anderen Seite bringe man im nationalen Alleingang eine Gesetzesänderung auf den Weg, in der Zollstockregelungen zentraler Bestandteil seien.

Für Staack ist der Entwurf „ein Bürokratiemonster ohne Tierschutzwirkung“. Durch die geplanten neuen Regelungen zum Kupierverzicht drohe ein massiver Austausch von deutschen Ferkeln durch Importferkel. „So vernichtet man die hiesige Ferkelerzeugung“, mahnte der ISN-Geschäftsführer. Nahezu 10 Millionen Ferkel, die derzeit aus den Nachbarstaaten wie insbesondere Dänemark in andere EU-Staaten geliefert werden, könnten künftig früher abgeladen werden oder den kürzeren Weg nach Deutschland nehmen.

Katastrophales Signal an die Tierhalter

Zwar sei durch den massiven Einsatz des Bauernverbandes eine Verlängerung der Übergangsfrist bei der Anbindehaltung erreicht worden, erklärte der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Günther Felßner. Der Gesetzesentwurf bleibe jedoch „ein katastrophales Signal an alle Tierhalter“. Für Kleinbauern mit Anbinde- und Kombinationshaltung gebe es weiterhin keinen gangbaren Weg, um die Betriebe weiterentwickeln und erhalten zu können. Ausnahmen vom Verbot der Anbindehaltung solle es nur für Betriebe geben, die bereits extrem hohe Anforderungen wie Weide und zusätzlicher Winterauslauf erfüllten.

Anders als im ersten Entwurf des Gesetzes solle diese Haltungsform auch bei einer Übergabe des Betriebes weiter fortgeführt werden können, stellte Felßner fest. Beim Veröden der Hornanlagen nehme die Bundesregierung billigend in Kauf, dass die Betriebe künftig durch die zusätzliche Betäubung mit hohen Mehrkosten belastet werden. Auch die Schafhaltung in Deutschland drohe durch die hohen Auflagen künftig weiter verdrängt zu werden.

Mehr Belastung statt Entlastung

Ähnlich fiel die Reaktion des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) aus. „Noch mehr Belastung statt Entlastung, noch mehr offene Fragen als Antworten, noch mehr Anforderungen statt praxisorientierte Lösungen“, so die Bewertung von DRV-Geschäftsführer Christian Weseloh. Der vorliegende Änderungsentwurf weise deutliche Schwachstellen und Lücken auf. Unverständlich ist für Weseloh, warum die zahlreichen konstruktiven Verbesserungsvorschläge ignoriert wurden.

Der DRV-Geschäftsführer wies darauf hin, dass Kameras bereits heute in Schlachtbetrieben zum Standard gehörten. Der Fokus müsse weiterhin auf der Mensch-Tier-Interaktion liegen, und alle Betriebe müssten gleichbehandelt werden. „Die Mängelliste des Änderungsentwurfs ist lang und der Nachbesserungsbedarf groß“, fasste Weseloh zusammen. Der Raiffeisenverband erwarte im parlamentarischen Prozess, „dass Fachlichkeit und Praxisorientierung als Maßstab herangezogen werden“.

„Anbindehaltung ist Tierqual“

Scharfe Kritik übten die Tierschutzverbände, wenngleich aus völlig anderen Gründen. „Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht den faulen Koalitionsfrieden“, so der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Er warf Özdemir erneut vor, ein Ende der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern verhindert zu haben. „Anbindehaltung ist Tierqual“, so Schröder.

Auch für die Tierschutzstiftung Vier Pfoten sind die Regelungen zur Anbindehaltung ein Beispiel für die Schwächen des Entwurfs, die im parlamentarischen Verfahren beseitigt werden müssten. Die Übergangszeit für die ganzjährige Anbindehaltung müsse halbiert, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verknüpfung an die Betriebsinhaber aufrechterhalten werden. „Halbherzigkeit auf Kosten der Tiere“ warf Vier Pfoten der Bundesregierung vor.

Staatsziel Tierschutz ernst nehmen

Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, monierte ebenfalls, dass der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung abgeschwächt worden sei. Neben der Anbindehaltung gelte das auch beim Kupieren der Ringelschwänze. Während kupierten Tieren im ersten Entwurf noch deutlich mehr Platz zur Verfügung hätte stehen sollen, sei dieser Passus nun gestrichen worden. Mehr Platz allein hätte das Problem des Schwanzbeißens zwar nicht komplett beendet, räumte Bandt ein, es jedoch wirtschaftlich unattraktiver gemacht, Tiere mit abgeschnittenem Schwanz zu halten.

Dem Präsidenten des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Prof. Kai Niebert, zufolge wird der Entwurf weder den Tieren noch den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Tierschutz gerecht. „Wir müssen das Staatsziel Tierschutz ernst nehmen und konsequent umsetzen“, mahnte Niebert. Man erwarte nun substanzielle Verbesserungen im anschließenden parlamentarischen Verfahren.

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