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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

»Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln«: Enttäuschendes u. rückschrittiges TschG

Veröffentlicht am: 27.05.2024 08:24:14
Kategorie : Allgemein

»Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln«: enttäuschender und rückschrittiger Gesetzentwurf zum Tierschutzgesetz

27.05.2024 - Bundesregierung hat offensichtlich das Staatsziel Tierschutz vergessen.

Am 24. Mai 2024 hat die Bundesregierung nach langem Ringen endlich den angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag verabredeten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dieser soll nun zeitnah in das parlamentarische Verfahren geleitet werden. Das Ergebnis ist aus Sicht des Tierschutzes unzureichend, um nicht zu sagen »schütter«, und zeigt, dass sehr viele dringend erforderliche Verbesserungen, insbesondere für die landwirtschaftlich genutzten und im Tierversuch missbrauchten Tiere, weiterhin fehlen.

Zum Teil stellen die jetzt vorgeschlagenen Vorgaben sogar eine Verschlechterung gegenüber dem bereits geltenden Recht dar. Hier wird deutlich, dass sich Vertreter des Schutzes der Tiere gegenüber den (Aus-)Nutzern nicht durchsetzen konnten. So sollen nach dem Gesetzentwurf zum Beispiel Rinder unter bestimmten Umständen ausdrücklich angebunden gehalten werden dürfen – das ist Tierquälerei und erfüllt nach derzeit geltendem Recht eben diesen Straftatbestand. Dieser Passus soll dennoch in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden, vielleicht gerade, weil nach der aktuell geltenden Rechtslage die Anbindehaltung von Rindern unzulässig ist und bereits durch Gerichte als tierschutzwidrig eingestuft wurde.

Mit der Aufnahme in das Gesetz soll die quälerische Anbindehaltung von Rindern jetzt legitimiert werden. Das muss als Rückschritt für den Tierschutz bewertet werden. Das Vorhaben konterkariert damit das Verschlechterungsverbot, welches aus dem Staatsziel  Tierschutz folgt…. .

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