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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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Tierschutzgesetz – so nicht! Bauernverband (DBV) übergibt 24.000 Unterschriften

Veröffentlicht am: 30.09.2024 16:17:34
Kategorie : Allgemein

30.09.2024 - Der Deutsche Bauernverband übergibt gemeinsam mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes 24.105 Unterschriften an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft gegen den in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf für eine Gesetzesnovelle des Tierschutzgesetzes.

Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner, mahnt dabei erneut dringende Korrekturen an: “Wer für Tierschutz ist, muss diese Änderungspläne ablehnen. Anstelle einer praxistauglichen Weiterentwicklung unserer heimischen Nutztierhaltung drohen Betriebsaufgaben, eine weitere Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland und vermehrte Importe tierischer Lebensmittel aus Ländern mit deutlich geringeren Tierwohlanforderungen, als wir sie hierzulande bereits umsetzen. Ist dem Tierwohl damit gedient? Sicher nicht!”

Die deutschen Bauern stehen für Tierschutz, sagt auch der Veredelungspräsident des Deutschen Bauernverbandes, Hubertus Beringmeier. “Tierschutz ja, aber nicht so. Dieser Gesetzentwurf schafft an einigen Stellen mehr Tierleid als Tierschutz. Die Vorschläge sind von vielen Betrieben in dieser Form schlicht nicht umsetzbar und werden diese ins Aus drängen. Dieses Gesetz ist eine Bedrohung für die Tierhaltung in Deutschland”, so Beringmeier.

Auch wenn der Gesetzentwurf einige positive Maßnahmen enthält, fordert der Deutsche Bauernverband bei anderen Aspekten im Bereich der Rinder-, Schweine- und Schafhaltung deutliche Korrekturen. Insbesondere bei Schweinen löst die geplante Regelung zum Kupieren nicht das Problem des Schwanzbeißens. Hier wäre dem Tierwohl nicht gedient. Hinzu kommt ein enormer, zum Teil täglicher Dokumentationsaufwand, der weit über EU-Vorgaben hinausschießt und heimische Betriebe überproportional belasten würde. Auch die derzeit in der Praxis bewährte Kombinationshaltung mit 120 Tagen Bewegung im Jahr muss unbefristet Bestand haben. Überhöhte Anforderungen wie sie hierfür jetzt im Gesetzentwurf gefordert werden, kommen für viele Betriebe einem Verbot gleich. Eine Haltungsform wie die Anbindehaltung braucht Perspektiven für die Weiterentwicklung anstatt eines Komplettverbotes. Gerade für ertragsschwache Standorte und Grünlandregionen wie den Alpenraum hätte ein Komplettverbot gravierende Folgen: Wenn diese Betriebe wegbrechen, verlieren wir damit auch Artenvielfalt, regionale Wertschöpfung und touristische Attraktivität. Es droht ein massiver Strukturbruch.

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