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Tierschutzgesetz: Novelle schießt übers Ziel hinaus
Veröffentlicht am:
28.08.2024 17:01:00
Kategorie :
Allgemein
28.08.2024 - Für überzogen hält der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) den Regierungsentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes. Mit der geplanten Novelle schieße die Regierung über das Ziel hinaus und konterkariere die Bemühungen der Tierhalter zur realistischen Umsetzbarkeit von mehr Tierschutz, erklärte der Bundesverband am Dienstag (27.8.) in Bonn. Abgelehnt wird das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Dies sei nicht notwendig, weil die Anbindehaltung ohnehin auslaufe. Ein sofortiges Verbot werde den Strukturwandel zusätzlich verschärfen und gerade kleine Familienbetriebe zur Aufgabe zwingen. Mehrkosten für rinderhaltenden Betriebe von jährlich rund 100 Mio. Euro erwartet der BRS von der Regelung, nach der Tierärzte die vorgesehene Lokalanästhesie beim Veröden der Hornanlagen von Rindern durchführen müssen.
Als unscharf kritisiert der Verband die vorgesehene Neuformulierung des Qualzuchtparagrafen. Sie biete "derart viel Spielraum zur Interpretation, dass die deutsche Tierzucht von heute auf morgen auf Eis gelegt werden kann", warnt der Leiter Zucht & Genetik des BRS, Stephan Schneider. Seiner Auffassung nach sollte der Qualzuchtparagraf im Sinne des Tierschutzes für etablierte Zuchtbücher und die in ihnen geführten Rassen nicht gelten. Generell moniert der BRS unpräzise Straf- und Bußgeldvorschriften im Gesetzentwurf. Sie ließen eine Klagewelle gegen die Nutztierhaltung befürchten.
Bürokratischer Wahnsinn
Nicht nachvollziehen kann der Bundesverband die geplante Kennzeichnung verendeter Tiere. In der Schweineproduktion würden Saugferkel im Regelfall ohnehin am vierten Lebenstag mit einer Ohrmarke gekennzeichnet. Vorherige Tierverluste gingen auf Totgeburten, Erdrückung und das Verenden äußerst lebensschwacher Ferkel zurück. Weder hätten die Tierhalter Einfluss auf diese Verluste, noch sei aus der Kennzeichnung ein zusätzlicher Informationsgewinn zu erwarten.
"Bürokratischen Wahnsinn" vermutet der BRS hinter den Regelungen zum Schwänzekupieren. Zwar begrüßt der Verband, dass der bestehende "Aktionsplan Kupierverzicht" rechtsverbindlich werden soll und weist darauf hin, dass Schweinehalter im Rahmen des Aktionsplans bereits viele Erkenntnisse gesammelt und zum Kupierverzicht beigetragen hätten. Unverständlich sei jedoch, dass diese Bemühungen "durch Risikoanalysen und die damit verbundene Papierflut alle vier Monate untergraben werden". Zu erheblichem Tierleid werde es kommen, wenn die Schadschwelle, ab der Tierhalter mit dem Kupieren beginnen dürfen, von 2% auf 5% angehoben wird.