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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Tierschutzgesetz: Nationalen Alleingang stoppen

Veröffentlicht am: 28.08.2024 16:58:52
Kategorie : Allgemein

28.08.2024 - Trotzdem sind die deutschen Nutztierhalter mit dem Erreichten nicht grundsätzlich zufrieden und stehen angepassten Tierschutzstandards weiterhin offen gegenüber. Mit der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes schießt die Regierung allerdings über das Ziel hinaus und konterkariert die Bemühungen der Tierhalter zur realistischen Umsetzbarkeit von mehr Tierschutz.

Der BRS erkennt an, dass die ganzjährige Anbindehaltung keine zukunftsfähige Haltungsform ist. Aufgrund des Struktur- und Generationswandels wird sie jedoch von selbst auslaufen, weshalb ein akutes Verbot nicht notwendig ist. „Wir sehen sehr wohl, dass eine ganzjährige Anbindehaltung die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen der Tiere erheblich einschränkt. Dennoch sind wir der Meinung, dass ein sofortiges Verbot den gesellschaftlich und politisch eigentlich nicht gewollten Strukturwandel zusätzlich verschärfen und gerade kleine Familienbetriebe zur Aufgabe zwingen wird“, fasst Stephan Schneider, Leiter Zucht & Genetik des BRS, zusammen.

Unbegreiflich ist für den BRS, was die Kennzeichnung verendeter Tiere bewirken soll. In der Schweineproduktion werden Saugferkel im Regelfall ohnehin am vierten Lebenstag mit einer Ohrmarke gekennzeichnet. Vorherige Tierverluste lassen sich durch Totgeburten, Erdrückung und das Verenden äußerst lebensschwacher Ferkel begründen. Der Tierhalter hat dabei nahezu keinen Einfluss auf diese Verluste, und ein zusätzlicher Informationsgewinn aus der Kennzeichnung dieser Tiere ist nicht zu erwarten. Auf der anderen Seite werden Tierhalterinnen und Tierhalter durch diese Gesetzesänderung zu einem bürokratischen Mehraufwand gezwungen – wertvolle Zeit, die dann bei Tierkontrollen fehlt. Dem Tierschutz wird dadurch ein Bärendienst erwiesen.

Weiterer bürokratischer Wahnsinn verbirgt sich hinter den geplanten Verschärfungen des Aktionsplans Kupierverzicht.

Ein weiterer Konfliktpunkt sind die unpräzisen Straf- und Bußgeldvorschriften, da sie eine Klagewelle gegen die Nutztierhaltung befürchten lassen.… .

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