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Tierschutzgesetz – nationalen Alleingang stoppen
Veröffentlicht am:
21.06.2024 17:48:03
Kategorie :
Rinder
BRS, 21.06.2024 - Die meisten Tierhalter Deutschlands setzen sich für Tierwohl in ihren Betrieben ein und stehen angepassten Tierschutzstandards offen gegenüber. Doch mit der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes schießt die Regierung über das Ziel weit hinaus. Da sich der Agrarausschuss des Bundestages heute mit der Novelle des Tierschutzgesetzes befasst, hat der BRS seine Bedenken in einer Pressemeldung zusammengefasst.
Ganzjährige Anbindehaltung ist ein auslaufendes Haltungsverfahren
Der BRS erkennt an, dass die ganzjährige Anbindehaltung keine zukunftsfähige Haltungsform ist. Aufgrund des Strukturwandels und Generationswandels wird sie aber von selbst auslaufen und deshalb ist ein akutes Verbot nicht notwendig. Wir erkennen an, dass eine ganzjährige Anbindehaltung die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen der Tiere erheblich einschränkt, jedoch sind wir der Meinung, dass ein sofortiges Verbot den gesellschaftlich und politisch eigentlich nicht gewollten Strukturwandel zusätzlich verschärfen wird und gerade kleine Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt, fasst Stephan Schneider, Leiter Zucht & Genetik des BRS zusammen. Der BRS spricht sich für die bereits erfolgreich etablierte Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen im Jahr freier Bewegung aus. Qualzuchten mit Augenmaß begegnen…