Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Tierschutzgesetz – nationalen Alleingang stoppen

Veröffentlicht am: 21.06.2024 17:48:03
Kategorie : Rinder

BRS, 21.06.2024 - Die meisten Tierhalter Deutschlands setzen sich für Tierwohl in ihren Betrieben ein und stehen angepassten Tierschutzstandards offen gegenüber. Doch mit der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes schießt die Regierung über das Ziel weit hinaus. Da sich der Agrarausschuss des Bundestages heute mit der Novelle des Tierschutzgesetzes befasst, hat der BRS seine Bedenken in einer Pressemeldung zusammengefasst.

Ganzjährige Anbindehaltung ist ein auslaufendes Haltungsverfahren

Der BRS erkennt an, dass die ganzjährige Anbindehaltung keine zukunftsfähige Haltungsform ist. Aufgrund des Strukturwandels und Generationswandels wird sie aber von selbst auslaufen und deshalb ist ein akutes Verbot nicht notwendig. Wir erkennen an, dass eine ganzjährige Anbindehaltung die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen der Tiere erheblich einschränkt, jedoch sind wir der Meinung, dass ein sofortiges Verbot den gesellschaftlich und politisch eigentlich nicht gewollten Strukturwandel zusätzlich verschärfen wird und gerade kleine Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt, fasst Stephan Schneider, Leiter Zucht & Genetik des BRS zusammen. Der BRS spricht sich für die bereits erfolgreich etablierte Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen im Jahr freier Bewegung aus.  Qualzuchten mit Augenmaß begegnen… 

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt