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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll erweitert werden

Veröffentlicht am: 09.12.2024 16:41:47
Kategorie : Allgemein

09.12.2024 - Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll erweitert werden. Ein Gesetzentwurf (20/14034) der Fraktionen von der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, die Kennzeichnung von weiteren Schweinefleischprodukten auf die Außer-Haus-Verpflegung, in Restaurants, Kantinen, Mensen oder Imbissbuden auszudehnen.

Im Sommer 2023 war das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, auch Tierwohllabel genannt, verabschiedet worden. In einem ersten Schritt wurden Händler im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel oder in Metzgereien verpflichtet, frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Das Fleisch wird in die fünf Haltungsformen „Stall“, „Stall und Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf Freiland“ und „Bio“ unterteilt, anhand eines Logos ist für Verbraucher sichtbar, wie die Tiere aufgezogen wurden.

Der nun vorliegende Entwurf sieht eine Ausweitung der Lebensmittelkennzeichnung vor. Die einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung von weiteren „Lebensmitteln, die vom Schwein stammen“, soll auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgedehnt werden. Damit hätte sie nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel Gültigkeit, sondern auch in Restaurants, Kantinen, Mensen oder an Imbissständen. „Um den Umständen der Außer-Haus-Verpflegung Rechnung zu tragen, werden die Kennzeichnungsregelungen entsprechend angepasst sowie die Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung eingeräumt“, heißt es in dem Entwurf. Außerdem werde das bisher vorgesehene Verfahren zur Teilnahme an der Kennzeichnung für ausländische Akteure angepasst sowie um zwei weitere Verfahren für ausländische Akteure ergänzt.

Von der Gesetzesänderung würden laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 61.465 Restaurants mit Bedienung, 2.567 Restaurants ohne Bedienung sowie 35.486 Imbissstuben betroffen sein. Darüber hinaus würden die Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auch 13.800 Kantinen, 19.224 Mensen an Ganztagsschulen, 460 Mensen an Hochschulen, 1.893 Krankenhäuser und 11.358 Pflegeeinrichtungen betreffen.

Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten und zeitlich befristet sein, fünf Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluierung vorgesehen. Dabei soll geprüft werden, „ob und inwieweit die beabsichtigte Wirkung, die Transparenz auf den Produkten, um Endverbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, erreicht worden ist“, schreiben die Abgeordneten.

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