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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Tiergesundheitsrecht wird verschärft

Veröffentlicht am: 11.09.2024 19:14:40
Kategorie : Allgemein

11.09.2024  -  Die Bundesregierung will Verstöße gegen das sogenannte Tiergesundheitsrecht strenger als bisher ahnden. Für eine Ordnungswidrigkeit sollen demnach Geldbußen bis zu 30.000 Euro anfallen.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf (20/12782) mit dem Titel „Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung“ sollen insbesondere Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Verbringen innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Eingang in die EU von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit Bußgeldern belegt werden. Das gleiche soll für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und von Zuchtmaterial gelten. „Die Einhaltung der bewehrten Vorschriften ist erforderlich, um die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern und die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall zu gewährleisten“, heißt es in dem Entwurf.

Von dem Gesetz sind nicht nur kommerzielle Tierhändler betroffen, sondern auch private Tierhalter, wie beispielsweise Besitzer von Jagdhunden, denen Bußgelder bei nicht geimpften Tieren drohen.

Das nationale Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) sei derzeit noch nicht an das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht angepasst, mit dem Entwurf solle das nun erfolgen, schreibt die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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