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TIERERTRAGSSCHADENVERSICHERUNGEN: NUR AKTUELLE VERTRÄGE SIND IHR GELD WERT!
Veröffentlicht am:
20.12.2023 10:39:27
Kategorie :
News
ISN, 20.12.2023 - ASP und AI stellen eine akute Gefahr für Tierhaltungsbetriebe dar
Nach wie vor schweben die Afrikanische Schweinepest sowie die Geflügelpest wie ein Damoklesschwert über den Tierhaltungsbetrieben in Deutschland. Wie sichern Sie Ihren Betrieb optimal ab? Und warum ist es jetzt entscheidend, Ihre Versicherungssummen zu überprüfen!?
Die Versicherungssumme hat in den Versicherungsverträgen zum Tierertragsschaden eine elementare Bedeutung: Aus Ihr berechnet sich die Prämie und der Selbstbehalt, weiterhin erfolgt anhand der Versicherungssumme die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Die Vereinigte Tierversicherungen (VTV) hat kürzlich in allen Produktionsverfahren auf ein Umsatzmodell umgestellt.
Die Versicherungssumme ergibt sich dadurch maßgeblich aus den erzielbaren Umsatzerlösen (Ferkel, Mastschweine, Milch, Mastgeflügel, Eier etc.). Neben der Produktionsmenge ist also auch ein entsprechender betriebsindividueller Preis bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Wie hoch ist der Umsatzerlös?
Insoweit ist eine laufende Beobachtung, ob der aktuell betriebsindividuell erzielbare Umsatzerlös bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigte wurde, wichtig. Gerade bei Ferkeln und Mastschweinen aber auch bei der Milch sind erfahrungsgemäß erhebliche Marktpreisschwankungen zu beobachten.
Etwas abgefedert wird das Thema durch einen 20%igen Unterversicherungsverzicht. Wird im Schaden festgestellt, dass die tatsächliche Versicherungssumme höher ist als die vertraglich vereinbarte, wird eine 20%ige Überschreitung der vertraglichen Versicherungssumme nicht berücksichtigt.
Header Blickpunkt(30)
Glättung eines Schadens durch Unterversicherungsverzicht
Gerade bei stark volatilen Marktpreisen, wie sie insbesondere in der Schweinehaltung zu beobachten sind, kann eine zusätzliche Klausel zum Unterversicherungsverzicht zu einer weiteren Glättung beitragen.
Die Preisermittlung erfolgt aus dem durchschnittlichen betriebsüblichen Preis aus dem Haftungszeitraum (je nach vertraglich vereinbarter Haftzeit 12,18 oder 24 Monate) und den 12 Monaten vor Eintritt des Schadens. Ohne diese Klausel wird der Preis lediglich aus den Verhältnissen im Haftungszeitraum ermittelt.
ISW-Tipp: Tierhalter sollten die Versicherungssummen in Tierertragsschadenversicherungen regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Zu geringe Versicherungssummen können zu Kürzungen bei einem Schaden führen, zu hohe Versicherungssummen kosten unnötig Prämie und erhöhen den Selbstbehalt!
Lassen Sie sich von einem spezialisierten und professionellen Versicherungsmakler betreuen.
Wir als ISW Versicherungsmakler bieten Ihnen den laufen Service einer Überprüfung der Versicherungssummen sowie insbesondere eine Beratung zu den bisherigen Marktpreisen und zu den erwartbaren Marktentwicklungen an.