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Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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Tierärztliches Forderungspaket an die neue Bundesregierung

Veröffentlicht am: 05.12.2024 17:00:35
Kategorie : Allgemein , News

05.12.2024 - „Angesichts der bevorstehenden Regierungsbildung präsentieren wir ein Forderungspaket, das wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der veterinärmedizinischen Versorgung umfasst“, erklärt Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das zukünftige Regierungsprogramm seien von höchster Dringlichkeit, um eine zukunftsfähige und nachhaltige tierärztliche Versorgung sicherzustellen.

1. Zur Sicherstellung von Großtierpraxen im Nutztierbereich müssen bei der Finanzierung einer flächendeckenden tierärztlichen Versorgung ernsthafte Schritte gesetzt werden. Hierbei müssen Zuschüsse eine finanzielle Attraktivierung der tierärztlichen Versorgung gewährleisten. Zudem muss auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - als eine der größten Herausforderungen - sichergestellt werden. Die dafür notwendigen arbeitsteiligen Praxisformen erfordern mehr tierärztliche Fachkräfte, die nur durch eine größere Anzahl an Tierärzt*innen, erreicht werden kann.

2. Tierärztliche Not- und Bereitschaftsdienste durch Förderungen sicherstellen: Die Sicherstellung tierärztlicher Not- und Bereitschaftsdienste ist ein dringendes Anliegen, das sowohl durch gesetzliche Vorgaben als auch durch gesellschaftliche Entwicklungen beeinflusst wird. Die Problematik lässt sich, wie folgt zusammenfassen:

„Die aktuellen Herausforderungen bestehen darin, dass das freiwillige, unentgeltliche Notdienstsystem schwer aufrechtzuerhalten ist“, erklärt Frühwirth. Die Zahl der praktizierenden Tierärzt*innen stagniere und viele von ihnen seien über 55 Jahre alt. Dies wird in naher Zukunft zu einem Versorgungsengpass führen, der in manchen Regionen ohnehin schon eingetreten ist. Der Großteil der jüngeren Tierärzt*innen (85 % Frauen) bevorzugt angestellte Tätigkeiten. Gesetzliche Arbeitszeit- und Mutterschutzregelungen verstärken dabei die tierärztlichen Versorgungsengpässe. Diese Herausforderungen belasten Arbeitgeber*innen zusätzlich.

Die Folgen sind, dass Nacht- und Wochenenddienste finanziell unrentabel sind und auch aufgrund fehlender Personalressourcen nicht zu stemmen sind, sodass viele Praxen den 24-Stunden-Dienst einstellen. Kliniken verzichten auch zunehmend auf ihren Klinikstatus, damit wird sich der Versorgungsengpass weiterhin verschärfen. Nur durch finanzielle Förderungen und strukturelle Anpassungen können kurzfristig Verbesserungen erzielt werden. Das oberste Ziel ist es, die flächendeckende tierärztliche Versorgung durch nachhaltige Maßnahmen und regional notwendige staatliche Unterstützung sicherzustellen.

3. Mutterschutz für Tierärzt*innen ohne Existenzkrise des Arbeitgebers: Aktuelle gesetzliche Regelungen zwingen Arbeitgeber*innen in der Tiermedizin, Schwangere von der Arbeit freizustellen, da alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in tierärztlichen Praxen und Kliniken oft nicht vorhanden sind. Diese Situation führt für viele Tierarztpraxen zu einer finanziellen Belastung, die existenzbedrohend sein kann. „Daher fordern wir eine staatliche Übernahme der Entgeltfortzahlung durch Änderung des Mutterschutzgesetzes“, so Frühwirth. Der Mutterschutz müsse so gestaltet werden, dass Arbeitgeber*innen nicht vor unlösbare finanzielle Herausforderungen gestellt werden und selbstständige Tierärzt*innen nicht Gefahr laufen, durch übermäßige Eigenbelastung in ein Burn-Out zu geraten.

4. Flexibilität von selbstständig tätigen Tierärzt*innen erhalten: Selbstständig tätige Tierärzt*innen, insbesondere in Einzelpraxen (EPUs) oder in kleineren Praxisgemeinschaften, tragen eine enorme finanzielle und ressourcenmäßige Belastung. Gerade diese Praxen sind es, die die langfristige tierärztliche betriebsnahe Versorgung auf regionaler Ebene sicherstellen, diese Betriebe müssen entlastet werden. Wir fordern daher Maßnahmen, um den Fortbestand dieser wichtigen versorgungsrelevanten Praxiseinheiten sicherzustellen und die finanzielle Absicherung und Planbarkeit besonders der Nutztierpraxen durch Unterstützung von Bund, Ländern und Gemeinden sicherzustellen.

5. Abbau überbordender Bürokratie: Tierärztliche Praxen und Kliniken sind zunehmend mit Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben befasst. Unverhältnismäßige Melde- und Dokumentationspflichten sowie das Ausfüllen umfangreicher Formulare ohne ausreichender technischer Unterstützung oder finanzieller Entschädigung erschweren den Praxisalltag erheblich. „Wir fordern daher eine umfassende Verwaltungsvereinfachung. Bürokratische Hürden müssen abgebaut und die Übererfüllung europäischer Mindeststandards (Gold Plating) vermieden werden“, betont Frühwirth. In unserer letzten Umfrage unter Nutztierpraktiker*innen wurde ein Dokumentationsaufwand von bis zu 8 Stunden (1 Arbeitstag/Woche) in der Woche erhoben. Ein Antibürokratiepaket auf Bundes- und Länderebene ist daher dringend notwendig.

6. Tierärztliche Hausapotheke: Die tierärztliche Hausapotheke stellt die Grundlage zur Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Medikamenten dar. Die zuletzt auch mit dem Tierarzneimittelgesetz erforderlichen und angestiegenen Dokumentationspflichten, sowie auch die gesetzliche Verpflichtung zur Antibiotika-Mengenströme-Erfassung, führen zu einer deutlichen Erhöhung der Dokumentationszeit, die in der produktiven Erwerbstätigkeit schließlich fehlt.

7. Keine Aufweichung des Tierärzt*innen-Vorbehaltes: Keine weitere Öffnung des Veterinärbereiches für Berufsfremde. Fachkompetenz muss über wirtschaftlichem Interesse stehen.

8. Keine Diskriminierung von Tierärzt*innen bei staatlichen Förderungen: Tierärzt*innen sind systemrelevant und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl und zur öffentlichen Gesundheit. Dennoch werden sie bei staatlichen Förderprogrammen, wie dem Energiekostenzuschuss, häufig benachteiligt. „Wir fordern eine Gleichstellung der Tierärzt*innen mit anderen Unternehmer*innen und damit einen uneingeschränkten Anspruch auf Förderungen nach dem Gleichheitsgrundsatz“, betont Frühwirth.

9. Reform der Ausbildung: Die Ausbildung von Tierärzt*innen muss an die modernen Anforderungen des Berufs angepasst werden. Dazu gehört eine Anpassung der Aufnahmeverfahren. Zudem sollten betriebswirtschaftliche, rechtliche und auch digitale Kompetenzen in das Curriculum aufgenommen werden, um angehende Tierärzt*innen besser auf die Herausforderungen des Praxislebens vorzubereiten. Dazu braucht es auch eine Erhöhung der Anzahl an Studienplätzen, ob an einer staatlichen oder in Zukunft auch an einer privaten Ausbildungseinrichtung.

10. Nostrifikationen: Die Berufsanerkennung muss mit Hilfe von erleichterten Bedingungen und schnelleren Verfahren beschleunigt werden - das Tätigwerden von qualifizierten Tierärzt*innen aus Drittstaaten sollte damit rasch ermöglicht werden!

„Dieses Forderungspaket adressiert zentrale Herausforderungen, mit denen der tierärztliche Berufsstand aktuell konfrontiert ist. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist essenziell, um die tierärztliche Versorgung langfristig zu sichern und den Beruf für zukünftige Generationen attraktiv zu gestalten“, sagt Frühwirth und fordert die Politik eindringlich auf, diese Anliegen in das Regierungsprogramm aufzunehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des tierärztlichen Berufsstandes und des Gemeinwohls zu leisten.

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