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TGD-Programm "Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring" kundgemacht
Veröffentlicht am:
12.07.2024 19:20:58
Kategorie :
Allgemein
12.07.224 - Am 9. Juli 2024 wurde das TGD-Programm "Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring" nach Anhörung und einstimmigem Beschluss im Tiergesundheitsdienst-Beirat vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den amtlichen Veterinärnachrichten kundgemacht.
Im Programm erfolgt eine Auswertung von Daten zum Antibiotikaeinsatz und zu den Ergebnissen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Die im Programm gesetzten Schritte zum Monitoring der Tiergesundheit bieten zusätzlich die Möglichkeit, die Mindestanforderungen von Kontrollsystemen auf Exportmärkten zu erfüllen. Es ist beispielsweise Bestandteil des Moduls "Tierhaltung plus" im AMA Gütesiegel.
Wichtigstes Ziel der Datenerhebung und Auswertung ist es, dass die Landwirte Rückmeldung über den Gesundheitsstatus oder allfällige Abweichungen bzw. Potentiale erhalten. Auch für den Betreuungstierarzt bieten die Auswertungen Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Landwirten im TGD.
Zur Sicherung des Datenschutzes wurde ein Rechtsgutachten eingeholt und das Programm entsprechend der Vorgaben des Gutachtens erstellt. Folgende Daten werden ausgewertet:
Daten zum Antibiotikaeinsatz
TGD-Betreuungstierärzte und TGD-Betreuungstierärztinnen melden vierteljährlich die Daten zum Antibiotikaeinsatz am Betrieb über das AGES eService. Auf Basis dieser Daten und der Bestandszahlen im VIS werden betriebsindividuelle Berichte über den Antibiotikaeinsatz erstellt.
Schlachtbefunddaten
Die Daten, die im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhoben werden, werden ausgewertet, aufbereitet und in Berichten zur Verfügung gestellt.
Abgeleitete Maßnahmen
Die Berichte dienen als Information und können als Grundlage für Handlungsempfehlungen, die im Rahmen der regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung und im Rahmen der TGD-Betriebserhebungen gegeben werden, genutzt werden.
Datenempfänger
Die betriebsindividuellen Berichte mit der LFBIS Nr. werden lediglich der/dem teilnehmenden Tierhalter:in und dessen TGD-Betreuungstierarzt bzw. der TGD-Betreuungstierärztin zur Verfügung gestellt. Sie sind für Programmteilnehmer ab Herbst in der Tiergesundheitsdatenbank, dem AHDS (AHDS Startseite (ages.at)) abrufbar.
Die AMA-Marketing und die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung erhalten die Berichte nur in anonymisierter Form, um die korrekte Programmabwicklung bzw. die Gleichwertigkeit des Programmes mit den deutschen Vorgaben zu überprüfen.
Die Tiergesundheit Österreich und die Länder-Tiergesundheitsdienste erhalten keine betriebsindividuellen Berichte. Sie bekommen lediglich die Information, welche Betriebe mit ihren TGD-Betreuungstierärzten am Programm teilnehmen und von welchen Betrieben keine Datenmeldungen vorliegen.
In diesem TGD Programm wurden die von verschiedenen Seiten eingebrachten Kritikpunkte berücksichtigt.
Sicherung eines hohen Gesundheitsstatus, Aufspüren von Potentialen bzw. Problemfeldern und daraus abgeleiteter Maßnahmen sind zentraler Inhalt. Die Umsetzung soll praktikabel und betriebsindividuell zwischen Betreuungstierarzt und Landwirt erfolgen.
Zur Umsetzung allfälliger (Verbesserungs-)Maßnahmen bieten die Landwirtschaftskammern eine Reihe verschiedenster Beratungsleistungen. Link: Erweitertes Tiergesundheitsmanagement