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Teilzeit-Überstundenzuschläge diskriminierend gegenüber Vollzeitbeschäftigter
Veröffentlicht am:
07.12.2024 18:35:36
Kategorie :
Allgemein
Überstundenzuschläge erst ab Überschreiten der Arbeitszeit Vollbeschäftigter diskriminieren Teilzeitbeschäftigte
07.12.2024 - Die vorliegende Aussage fasst ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts zusammen und verdeutlicht die rechtliche Situation von Teilzeitbeschäftigten im Hinblick auf Überstundenzuschläge.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat die Rechtsprechung zur Behandlung von Teilzeitbeschäftigten maßgeblich beeinflusst und stellt klar, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht benachteiligt werden dürfen. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt oder ihre Gewerkschaft wenden.
Hinweis: Diese Erklärung dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung