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TÄHAV: Diese Angaben muss die tierärztliche Verschreibung enthalten
Veröffentlicht am:
03.01.2025 10:11:57
Kategorie :
Allgemein
03.01.2025 - Mit der neuen Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV), gültig ab 1. Januar 2025, geht eine Reduktion der Dokumentationspflichten einher – der erste Schritt zum Bürokratieabbau.
Mit der Einführung des Europäischen Tierarzneimittelrechts und der Trennung des Tierarzneimittelgesetzes vom Humanarzneimittelgesetz wurde eine Überarbeitung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) unumgänglich.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt nun die neue TÄHAV – und bringt erstmal einen Bürokratieabbau mit sich. Konkret wird die Dokumentationspflicht im Rahmen der Tierärztlichen Verschreibung für lebensmittelliefernde Tiere reduziert: Die bisher verpflichtenden Angaben Chargenbezeichnung, fortlaufende Belegnummer, Diagnose und Gewicht der Tiere entfallen mit dem Wirksamwerden der neuen Verordnung…. .