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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

TÄ aufgepasst: Biozid-Verkauf seit Januar nur noch mit Sachkunde

Veröffentlicht am: 04.03.2025 09:29:11
Kategorie : Allgemein

04.03.2025 - Seit dem 01.01.2025 gelten strengere Vorgabe für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten. Demnach benötigen Verkäufer*innen von bestimmten Produkten, die Biozide enthalten, nun eine Sachkunde nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV). 

Darunter fallen unter anderem auch Produkte der Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ wie beispielsweise Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, die keine Tierarzneimittel sind. Wollen Tierärzt*innen diese weiterhin an flohgeplagte Tierbesitzer*innen für die Umgebungsbehandlung abgeben, brauchen diese dafür seit dem 01.01.2025 die oben genannte Sachkunde.

Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica, oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift.

Ausschließlich die folgenden Biozidprodukte sind betroffen:

Produktart 14 "Rodentizide“: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.

Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“: Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.

Produktart 21 „Antifouling-Produkte“: Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.

Mehr Informationen

Auf der Webseite der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gibt es weitere hilfreiche Informationen zu der erforderlichen Sachkunde und eine Liste anerkannter Einrichtung zur Erlangung dieser.

Hinweise zu den nach Paragraph 13 ChemBiozidDV anerkannten Sachkunden

https://www.blac.de/documents/hinweise-zu-den-nach-paragraph-13-chembioziddv-anerkannten-sachkunden-stand-16022024-mit-deckblatt_1730886548.pdf

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