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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Superwahljahr 2024Wahlempfehlung an die MFA?

Veröffentlicht am: 05.06.2024 11:28:39
Kategorie : Allgemein

05.06.2024 - Im Superwahljahr 2024 geben etliche Arbeitgeber Wahlaufrufe aus und plädieren für Vielfalt, Solidarität und Europa. Was gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht? Wo sind die Grenzen, wenn Unternehmen zur Wahl bzw. zur Wahl einer bestimmten Partei aufrufen?

Arbeitgeber müssen nicht politisch neutral sein. Das sagt der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). „Das Betonen von wichtigen Werten und ein Aufruf, überhaupt zur Wahl zu gehen, ist rechtlich unproblematisch durch Unternehmen möglich.“ Lediglich öffentliche Arbeitgeber haben eine Pflicht zur Neutralität und dürfen keine Wahlempfehlungen oder Wahlhinweise an ihre Belegschaft ausgeben. 

Arbeitgeber dürfen auch z.B. vor extremen politischen Ansichten warnen und dazu aufrufen, Parteien zu wählen, die sich für demokratisches Miteinander und das Grundgesetz einsetzen…. .

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