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Superwahljahr 2024Wahlempfehlung an die MFA?
Veröffentlicht am:
05.06.2024 11:28:39
Kategorie :
Allgemein
05.06.2024 - Im Superwahljahr 2024 geben etliche Arbeitgeber Wahlaufrufe aus und plädieren für Vielfalt, Solidarität und Europa. Was gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht? Wo sind die Grenzen, wenn Unternehmen zur Wahl bzw. zur Wahl einer bestimmten Partei aufrufen?
Arbeitgeber müssen nicht politisch neutral sein. Das sagt der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). „Das Betonen von wichtigen Werten und ein Aufruf, überhaupt zur Wahl zu gehen, ist rechtlich unproblematisch durch Unternehmen möglich.“ Lediglich öffentliche Arbeitgeber haben eine Pflicht zur Neutralität und dürfen keine Wahlempfehlungen oder Wahlhinweise an ihre Belegschaft ausgeben.
Arbeitgeber dürfen auch z.B. vor extremen politischen Ansichten warnen und dazu aufrufen, Parteien zu wählen, die sich für demokratisches Miteinander und das Grundgesetz einsetzen…. .