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Studis betreuen: Kann jeder — oder?
Veröffentlicht am:
16.01.2024 18:46:05
Kategorie :
Allgemein
, News
16.01.2024 - Ihr nehmt in eure Tierarztpraxis studentische Praktikanten auf? Dann gibt es jetzt eine EU-Vorgabe, die euch betrifft. Was ihr künftig braucht und warum, lest ihr hier.
Tierärzte, die Praktika für Studenten anbieten, müssen künftig nachweisen, dass sie einmalig vier Stunden an einer didaktischen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben. Formuliert hat diese Vorgabe die European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE). Die Organisation evaluiert im Auftrag der Europäischen Union in festgelegten Intervallen tierärztliche Ausbildungsstätten, um die Qualität des Studiums und ein europaweit vergleichbares Ausbildungsniveau zu sichern. Diese Kriterien sind nach der europäischen Gesetzgebung die Voraussetzung dafür, Hochschulabschlüsse über Ländergrenzen hinweg innerhalb der EU anzuerkennen.
Praktika ergiebiger gestalten
Das Zentrum für E-Learning, Didaktik und Ausbildungsforschung (ZELDA) der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) hat einen kostenlosen Online-Kurs erarbeitet, der allen Tierärzten, die Studenten während eines Praktikums betreuen, offensteht. Tierärzte erhalten für den Kurs vier ATF-Stunden für nicht veterinärmedizinisch-fachliche Berufsfertigkeiten. Prof. Andrea Tipold, Vizepräsidentin für Lehre an der TiHo, führt aus: „Die Vorgabe gilt für alle Praktika, die in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten, der TAppV, vorgegeben sind, wie beispielsweise Praktika während des Praktischen Jahres oder das Schlachthofpraktikum. Die Praktika sollen damit für Studierende noch ergiebiger und lehrreicher werden.“
„Uns Ausbildungsstätten hat die EAEVE in ihren aktuellen Vorgaben für die Evaluation der tierärztlichen Ausbildung, den sogenannten ESEVT SOPs, die Aufgabe gegeben, Schulungsangebote für Praktikumsgeberinnen und -geber und Dozierende der Bildungsstätten bereitzustellen. Das haben wir mit dem Online-Kurs umgesetzt“, berichtet Dr. Elisabeth Schaper von ZELDA.
Vorgaben für Dozenten und Hilfskräfte
Für alle, die an den tierärztlichen Bildungsstätten in die Lehre eingebunden sind, hat die EAEVE ebenfalls Vorgaben erstellt: Dozenten müssen einmalig nachweisen, dass sie 24 Stunden an didaktischen Weiterbildungen teilgenommen haben. Die erworbenen Kenntnisse müssen sie in den Folgejahren auffrischen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie weitere aktiv an der Lehre beteiligte Mitarbeitende müssen eine gewisse Anzahl an Stunden nachweisen. Für sie bietet die TiHo ebenfalls kostenlose Online-Kurse mit geringerem Umfang an.
Zum Kurs für Tierärzte geht es hier.
Der Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Tierärztlichen Hochschule Hannover.