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Steuerliche Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig
Veröffentlicht am:
13.02.2024 18:01:45
Kategorie :
News
Erben müssen Betriebsprüfung dulden
13.02.2024 - Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. 816/20... .